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Gemeinsamer Bundesausschuss: Bewertung von Zolgensma ausgesetzt


Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Bewertung des Gentherapeutikums Zolgensma zur Behandlung von Säuglingen und Kleinkindern mit spinaler Muskelatrophie (SMA) ausgesetzt. Ursprünglich wollte das Gremium im Dezember die Bewertung abschließen. Grund für die Verschiebung: Der Hersteller muss sich mit dem Präparat für seltene Erkrankungen der frühen Nutzenbewertung stellen, weil die Umsatzschwelle von 50 Millionen Euro seit Markteintritt in Deutschland überschritten worden ist. Zolgensma kann hierzulande seit dem 1. Juli 2020 eingesetzt werden. Die Therapie kostet je Behandlung rund zwei Millionen Euro. Für Orphan Drugs hat der Gesetzgeber vorgegeben, dass ein Zusatznutzen anerkannt werden muss, bis die Umsatzschwelle überschritten wird. Mit der Verschiebung sind laut G-BA keine Einschränkungen für die Anwendung von Zolgensma verbunden. Die Bewertung ist für November 2021 geplant. may
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