ArchivDeutsches Ärzteblatt50/2020KBV-Vertreterversammlung: Debatte um Pandemiestrategie

POLITIK

KBV-Vertreterversammlung: Debatte um Pandemiestrategie

Beerheide, Rebecca; Haserück, André

Als E-Mail versenden...
Auf facebook teilen...
Twittern...
Drucken...
LNSLNS

In der ersten komplett virtuellen KBV-Vertreterversammlung debattierten die Mitglieder über die Bewältigung der Pandemie. Die Diskussion spannte einen weiten Bogen von der Pandemiebekämpfung bis zu den Digitalisierungsprojekten in den Arztpraxen.

Virtuelle Tagung: In einer Videokonferenz diskutierten die Mitglieder der Vertreterversammlung mit dem Vorstand (Bild oben links).
Virtuelle Tagung: In einer Videokonferenz diskutierten die Mitglieder der Vertreterversammlung mit dem Vorstand (Bild oben links).

Diskussion über den Kurs des Vorstandes, intensive Debatte über Impfzentren sowie kleine, aber nicht unwichtige Fortschritte bei den Projekten zur Digitalisierung: Die traditionelle „Nikolaussitzung“ der Vertreterversammlung (VV) der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) fand Anfang Dezember unter Pandemiebedingungen statt – das heißt: die Mitglieder des KBV-Vorstandes sowie VV-Vorsitzende Dr. med. Petra Reis-Berkowicz und einige Mitarbeiter der KBV waren in Berlin, alle anderen VV-Mitglieder wurden aus der Republik zugeschaltet.

Abstimmungen sind in diesem Format nicht möglich – dafür muss die Satzung der KBV noch geändert werden. Ein schriftliches Abstimmungsverfahren startete daher im Anschluss der Sitzung. Doch Diskussionsstoff gab es für die VV-Mitglieder auch virtuell genug: So wurde das viel diskutierte Positionspapier zur Bewältigung der SARS-CoV-2-Pandemie besprochen, das die KBV gemeinsam mit weiteren Experten im Oktober vorgelegt hatte. „Es ging nie darum, irgendetwas zu verharmlosen oder gar zu negieren. Wir wollten damit eine Diskussion anstoßen, die aus unserer Sicht zu kurz kommt“, erklärte KBV-Vorstandsvorsitzender Dr. med. Andreas Gassen.

Aussprache über Konzept

Um den „Tunnelblick“ zu erweitern, gelte es, praktische Erfahrungen aus der Versorgung zu nutzen, um im weiteren Verlauf besser mit der Coronapandemie umgehen zu können. Gassen betonte ausdrücklich, es sei richtig, die Infektionszahlen einzudämmen. Für die schwer Erkrankten könne es lebensgefährlich werden und bei sehr hohen Infiziertenzahlen bedeute auch die vergleichsweise niedrige Prozentzahl von 1,5 Prozent Intensivpflichtigen absolut gesehen dann doch „sehr viele Betroffene“.

Zugleich wiederholte Gassen die Forderung nach einem Strategiewechsel. Das heiße unter anderem den Schutz der vulnerablen Bevölkerungsgruppen gezielter und besser zu gestalten. Dieses langfristige Konzept, wie man als Gesellschaft möglichst gut mit der Situation leben könne, forderte auch Dr. med. Stephan Hofmeister, stellvertretender Vorstandsvorsitzender, in seiner Rede. Es gehe dabei um eine realistische, medizinisch begründete Einschätzung von Chancen und Risiken – und um daraus abgeleitete Schritte. KBV-Chef Gassen dankte allen Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) und Berufsverbänden für das „offene kollegiale Feedback“ zur Positionierung der KBV.

In der anschließenden Aussprache wurden durchaus kritische Töne an der Positionierung der KBV laut. So erklärte die Vorsitzende der KV Thüringen, Dr. med. Annette Rommel, dass sie mit der Positionierung von Gassen nicht einverstanden sei. „Es gibt unter den Vertragsärzten viele, die anders denken und das täglich anders erleben. Wir müssen für Vertrauen bei den Menschen werben.“ Auch VV-Mitglied Dr. med. Werner Baumgärtner warnte im Zusammenhang von COVID-19 vor Relativierungen. „Ich stehe jeden Tag in der Praxis und bekomme die Sorgen der Patientinnen und Patienten mit.“ Ärztliche Standesvertreter müssten in ihrer Position auch die möglicherweise unerwünschte Außenwirkung ihrer Kritik an den getroffenen Eindämmungsmaßnahmen mitdenken. Dies unterstrich auch Dr. med. Peter Heinz von der KV Rheinland-Pfalz: Ärztevertreter in der Öffentlichkeit müssten sich „überlegen, was kommunizierbar ist aus unserer besonderen Position heraus“. Dr. med. Burkhard John, der als Vorstandsvorsitzender der KV Sachsen-Anhalt an seiner letzten KBV-VV teilnahm, sagte: „Das Papier ist nicht die Meinung der Vertragsärzte. Vieles in der Versorgung ist gut geregelt. Was nicht geregelt ist, wie es in den Heimen derzeit läuft.“

Pflegebedürftige schützen

Über die problematische Versorgungssituation in den Alten- und Pflegeheimen zeigten sich viele VV-Mitglieder besorgt: Der Schutz der Bewohner der Einrichtungen müsse im Vordergrund stehen. „Die Bedrohung des Lebens ist in den Altersheimen am größten“, so Heinz. Für die Menschen dort benötige es aber keine Impfungen in Messehallen oder elektronische Anmeldesysteme. In den vielen Impfzentren werde zunächst „gar nichts passieren, die digitalen Einladungssysteme sind für Heime unbrauchbar“. Außerdem müsse man auf den Impfstoff warten. „Wir werden in Rheinland-Pfalz gar nicht genügend Impfstoff haben, um alle Menschen in den Altersheimen in den ersten Wochen zu impfen“, so Heinz weiter. Er wies auch darauf hin, dass die Heime nun nur vier Wochen Zeit bekämen, die Impfaufklärung auch mit den gesetzlichen Betreuern der Pflegebedürftigen zu klären. „Viele Menschen in den Heimen sind gar nicht mehr zu solch einer Impfung einwilligungsfähig.“ Auch Dr. med. Carsten König von der KV Nordrhein wies daraufhin, dass Menschen in Pflegeheimen nicht per Video aufgeklärt werden könnten. Die Pflegeheime würden nun damit beginnen, die gesetzlichen Betreuer zu kontaktieren. „Und wir alle wissen, wie schwierig das ist.“

Für Dr. med. Volker Schrage von der KV Westfalen-Lippe „wird die Arbeit in den Pflegeheimen der Knackpunkt der Pandemie“ sein. Er sieht aber auch die Problematik in den kommenden Monaten, wenn andere Patienten mit den Impfungen dran sind: „Die jungen Chroniker werden dann auch in unsere Praxen kommen und damit ab April einen gewissen Arbeitsdruck erzeugen.“ Es müsse unbedingt drauf hingewiesen werden, dass es eine zweite Impfung benötige sowie die Maskenpflicht nicht sofort vorbei sei. Dr. med. Jens Wasserberg von der KV Nordrhein forderte, dass Ärztinnen und Ärzte gut über den Impfstoff und das Prozedere aufgeklärt werden müssen. „Bei uns fragen die Patienten nach, ob eine Impfung für sie sinnvoll ist und wir müssen von Anfang an transparent und gut informieren können.“ Einige VV-Delegierten forderten, dass die Impfungen baldmöglichst auch in die Praxen verlagert werden. Diese Diskussion sei aber bereits vorüber, mahnten andere. „Die Politik will die Impfzentren, alle Landräte und Bürgermeister wollen eins eröffnen“, erinnerte Walter Plassmann von der KV Hamburg.

Der Vorstand der KBV forderte die Bundesregierung noch einmal auf, möglichst schnell SARS-CoV-2-Impfstoff in ausreichender Menge zur Verfügung zu stellen. Bei der Durchführung der Impfungen sagte Gassen die Hilfe der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte sowie der Medizinischen Fachangestellten in den Zentren zu: „Viele KVen haben entsprechende Aufrufe gestartet.“ Die Resonanz sei vielerorts beeindruckend. Das vertragsärztliche System werde „alle Anstrengungen“ unternehmen, die dafür verantwortlichen Bundesländer bei einer raschen und sicheren Durchimpfung der Bevölkerung zu unterstützen, betonte auch KBV-Vize Hofmeister.

Viele Fragen, die sich in der Diskussion mit den VV-Mitgliedern stellten, konnten allerdings zum Zeitpunkt der Vertreterversammlung noch nicht geklärt werden. Besonders bei der Frage, wie die Impfaufklärung stattfinden könnte, gebe es noch Beratungen mit der Bundesregierung, so Gassen und Hofmeister.

„Errungener“ Vorschlag

Anders bei dem Vorhaben der Digitalisierung des Gesundheitswesens, bei denen es bereits Absprachen mit dem BMG gibt. So legte Dr. rer. oec. Thomas Kriedel, Vorstandsmitglied der KBV und zuständig für Digitalisierung, einen „mühsam errungenen“ Vorschlag für eine IT-Sicherheitsrichtlinie vor, zu der der Gesetzgeber aufgefordert hatte. Im Rahmen der VV im September beauftragten die Delegierten den KBV-Vorstand, gewisse kritisch gesehene Punkte auszuräumen. Dies betraf unter anderem die Praktikabilität der Vorgaben, längere Fristen für die zeitliche Umsetzung sowie die Finanzierung des Mehraufwands. Nun könne man einen mit dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) konsentierten Vorschlag vorlegen. Der erzielte Kompromiss sei für die Praxen gut umsetzbar und biete, sofern die Zustimmung der Vertreterversammlung erfolge, die erhoffte Rechtssicherheit und Klarheit. Aus Sicht Kriedels „ein echter Fortschritt“. Zudem habe man bei der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) einen Erfolg erzielt. Diese starte nun, nach erfolgreicher Intervention beim BMG, erst zum vierten Quartal kommenden Jahres.

Rebecca Beerheide, André Haserück

Fachgebiet

Zum Artikel

Der klinische Schnappschuss

Alle Leserbriefe zum Thema

Stellenangebote