BEKANNTGABEN DER HERAUSGEBER: Kassenärztliche Bundesvereinigung
Festlegung der Archiv- und Wechselschnittstelle nach § 371 Abs. 1 SGB V


Bekanntmachungen
Festlegung der Archiv- und Wechselschnittstelle nach § 371 Abs. 1 SGB V
Die Kassenärztlichen Bundesvereinigung hat mit Beschluss die Festlegung der Archiv- und Wechselschnittstelle nach § 371 Abs. 1 SGB V geändert. Die neue Schnittstellenfestlegung tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft. Sie ersetzt alle vorherigen Versionen.
Anzeige
Die Bekanntmachung ist abrufbar unter:
ftp://ftp.kbv.de/ita-update/371-Schnittstellen/PVS-Archivierungs-Wechsel-Schnittstelle/KBV_ITA_VGEX_Festlegung_AW_SST.pdf
Berlin, den 09.12.2020
Kassenärztliche Bundesvereinigung, K.d.ö.R., Berlin
Leserkommentare
Um Artikel, Nachrichten oder Blogs kommentieren zu können, müssen Sie registriert sein. Sind sie bereits für den Newsletter oder den Stellenmarkt registriert, können Sie sich hier direkt anmelden.