BEKANNTGABEN DER HERAUSGEBER: Kassenärztliche Bundesvereinigung
Beschlüsse der Ständigen Gebührenkommission nach § 52 des Vertrages Ärzte Unfallversicherungsträger


Bekanntmachungen
Beschlüsse der Ständigen Gebührenkommission
nach § 52 des Vertrages Ärzte Unfallversicherungsträger
Die Ständige Gebührenkommission nach § 52 des Vertrages Ärzte/Unfallversicherungsträger hat in ihrer Sitzung am 03.11.2020 die nachfolgenden aufgeführten Änderungen des Leistungs- und Gebührenverzeichnisses (UV-GOÄ – Anlage zu § 51 Abs. 1 des Vertrages Ärzte/ Unfallversicherungsträger vom 1. Januar 2018) beschlossen:
1. Im Teil O. I. „Strahlendiagnostik“ werden in Nr. 5255 nach den Wörtern „bis zu 15 Aufnahmen“ die Wörter „oder von Schnittbildern des hinzugezogenen Radiologen“ angefügt.
2. Im Teil O. I. „Strahlendiagnostik“ wird bei Nr. 5298 der Zusatz „Neben dieser Leistung sind die Leistungen nach den Nummern 5255 bis 5257 für die Beurteilung von Fremdaufnahmen nicht berechnungsfähig.“ angefügt.
Die Änderungen treten am 1. Januar 2021 in Kraft und werden veröffentlicht.
Berlin, den 3. November 2020
Für die Unfallversicherungsträger:
Dr. Edlyn Höller
Für die Kassenärztliche Bundesvereinigung:
Dr. Andreas Gassen
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