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Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Änderung der Arzneimittel-Richtlinie: Abschnitt P und Anlage Va – Verbandmittel und sonstige Produkte zur Wundbehandlung vom 20. August 2020


Bekanntmachungen
Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses
über die Änderung der Arzneimittel-Richtlinie: Abschnitt P und Anlage Va – Verbandmittel und sonstige Produkte zur Wundbehandlung
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Vom 20. August 2020
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner Sitzung am 20. August 2020 die Arzneimittel-Richtlinie in der Fassung vom 18. Dezember 2008/22. Januar 2009 (BAnz. Nr. 49a vom 31. März 2009), zuletzt geändert am 3. September 2020 (BAnz AT 03.11.2020 B2) hinsichtlich Verbandmittel und sonstige Produkte zur Wundbehandlung beschlossen.
Der Beschluss ist am 2. Dezember 2020 in Kraft getreten und auf der Website des G-BA abrufbar unter: https://www.g-ba.de/beschluesse/4433/.
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