BEKANNTGABEN DER HERAUSGEBER: Kassenärztliche Bundesvereinigung
Beschluss des Bewertungsausschusses nach § 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 534. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung) zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM)


Bekanntmachungen
Beschluss des Bewertungsausschusses
nach § 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 534. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung) zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM)
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mit Wirkung zum 1. Januar 2021
1. Änderung der zweiten Anmerkung zur Gebührenordnungsposition 01760 im Abschnitt 1.7.3.2 EBM
Die Gebührenordnungsposition 01760 ist im Krankheitsfall Kalenderjahr nicht neben der Gebührenordnungsposition 01761 berechnungsfähig.
2. Änderung der vierten Anmerkung zur Gebührenordnungsposition 01761 im Abschnitt 1.7.3.2.1 EBM
Die Gebührenordnungsposition 01761 ist im Krankheitsfall Kalenderjahr nicht neben der Gebührenordnungsposition 01760 berechnungsfähig.
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