BEKANNTGABEN DER HERAUSGEBER: Kassenärztliche Bundesvereinigung
21. Änderung der Vereinbarung über den Einsatz des Blankoformularbedruckungs-Verfahrens zur Herstellung und Bedruckung von Vordrucken für die vertragsärztliche Versorgung vom 1. Oktober 2014 (Anlage 2a BMV-Ä)


Bekanntmachungen
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung, K.d.ö.R., Berlin – einerseits – und der GKV-Spitzenverband (Spitzenverband Bund der Krankenkassen), K.d.ö.R., Berlin – andererseits – vereinbaren Folgendes:
21. Änderung der Vereinbarung über den Einsatz des Blankoformularbedruckungs-Verfahrens zur Herstellung und Bedruckung von Vordrucken für die vertragsärztliche Versorgung vom 1. Oktober 2014 (Anlage 2a BMV-Ä)
Artikel 1
1. In der Übersicht in Kapitel 1.4 werden die Einträge zu Muster 1a/E bis 1d/E durch folgenden Eintrag ersetzt:
„
“
2. Die Nummern 2.1 bis 2.1.11 werden gestrichen.
Artikel 2
Inkrafttreten
Die Änderungen treten zum 01.10.2021 in Kraft.
Berlin, den 25.11.2020
Kassenärztliche Bundesvereinigung, K.d.ö.R., Berlin
GKV-Spitzenverband, K.d.ö.R., Berlin
Muster-AU
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