ArchivDeutsches Ärzteblatt3/2021Geschäftsordnung der Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung

BEKANNTGABEN DER HERAUSGEBER: Kassenärztliche Bundesvereinigung

Geschäftsordnung der Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung

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Bekanntmachungen

Die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung hat in der schriftlichen Beschlussfassung am 15. Dezember 2020 beschlossen, die Geschäftsordnung der Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung in der Fassung vom 2. März 2018 folgendermaßen zu ändern:

1. In § 1 Abs. 2 S. 3 werden nach dem Wort „schriftlich“ die Wörter „oder textförmig“ eingefügt.

2. In § 7 Abs. 1 S. 2 werden nach dem Wort „schriftlich“ die Wörter „textförmig oder elektronisch“ eingefügt.

3. In § 8 Abs. 4 S. 1 wird das Wort „schriftlich“ gestrichen.

4. In § 10 Abs. 2 S. 2 werden nach dem Wort „schriftlicher“ die Wörter „textförmiger oder elektronischer“ eingefügt.

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