BEKANNTGABEN DER HERAUSGEBER: Kassenärztliche Bundesvereinigung
Änderungen der Vereinbarung über die qualifizierte ambulante Versorgung krebskranker Patienten: „Onkologie-Vereinbarung“


Bekanntmachungen
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung, K.d.ö.R., Berlin – einerseits – und der GKV-Spitzenverband (Spitzenverband Bund der Krankenkassen), K.d.ö.R., Berlin – andererseits – vereinbaren Folgendes:
Artikel 1
Änderungen der Vereinbarung über die qualifizierte ambulante Versorgung krebskranker Patienten
„Onkologie-Vereinbarung“
(Anlage 7 BMV-Ä)
1. § 6 wird wie folgt geändert:
a) In Absatz 1 Nummer 6 wird die Fußnote 2 „Ärzte, die bereits vor dem 31.12.2018 eine Genehmigung zur Teilnahme an der Onkologie-Vereinbarung erhalten haben, müssen bis spätestens 28.02.2019 den kooperierenden palliativmedizinischen Arzt an die Kassenärztliche Vereinigung melden.“ gestrichen.
b) In Absatz 7 Satz 4 wird die Angabe „2021“ durch die Angabe „2022“ ersetzt.
2. In § 7 Nummer 2 Satz 1 werden die Wörter „,entsprechende Angebote der jeweiligen Krankenkasse sind zu nutzen“ gestrichen.
3. Im Anhang 1 Satz 3 wird die Angabe „2021“ durch die Angabe „2022“ ersetzt.
4. In den Protokollnotizen zum Anhang 2 wird Satz 3 „Die Partner dieser Vereinbarung prüfen bis zum 01.01.2021 die Erstellung einer Medikamentenliste, in der die Medikamente erfasst werden, bei deren Anwendung die Kostenpauschale 86516 berechnungsfähig ist.“ gestrichen.
5. In der Protokollnotiz zur Vereinbarung über die qualifizierte ambulante Versorgung krebskranker Patienten „Onkologie-Vereinbarung“ wird Satz 2 „Die Partner dieser Vereinbarung haben sich darauf verständigt, bis zum 30. Juni 2020 die Angemessenheit der Bewertung der Kostenpauschale 86520 zu prüfen und gegebenenfalls zum 01. Januar 2021 anzupassen.“ gestrichen.
Artikel 2
Inkrafttreten
Die Änderungen treten mit Wirkung zum 1. Januar 2021 in Kraft.
Berlin, den 25.11.2020
Kassenärztliche Bundesvereinigung, K.d.ö.R., Berlin
GKV-Spitzenverband, K.d.ö.R., Berlin
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