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Krebsregister: Nutzung für die wissenschaftliche Forschung
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Das Bundeskabinett hat den Entwurf eines Gesetzes zur Zusammenführung von Krebsregisterdaten beschlossen. Zentrales Ziel ist es, dadurch die onkologische Versorgung in Deutschland zu verbessern. „Die Krebsregister der Länder enthalten wertvolle Informationen“, sagte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) kürzlich in Berlin. Diese wolle man noch besser nutzen, um die Krankheit und ihren Verlauf in allen Ausprägungen besser zu verstehen und so Patienten besser zu versorgen. „Deswegen führen wir die Krebsregisterdaten auf Bundesebene zusammen und machen sie der Forschung zugänglich“, erläuterte der Minister. Konkret soll der derzeit von den Krebsregistern der Länder an das Zentrum für Krebsregisterdaten (ZfKD) beim Robert Koch-Institut (RKI) zu übermittelnde Datensatz erweitert werden. Künftig sollen Daten zur Therapie und zum Verlauf von Krebserkrankungen das ZfKD dabei unterstützen, das Krebsgeschehen in Deutschland besser zu analysieren. Gleichzeitig sollen diese Daten auch an Dritte zu wissenschaftlichen Forschungszwecken bereitgestellt werden können, um insbesondere die Versorgungsforschung zu stärken. Um die Sicherheit dieser sensiblen Daten zu gewährleisten, sind erweiterte Schutzmaßnahmen vorgesehen. Zudem sollen ausschließlich anonymisierte Daten auf Antrag zu wissenschaftlichen Forschungszwecken übermittelt werden dürfen. Das Gesetz bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates und soll voraussichtlich im Juli 2021 in Kraft treten. EB/aha
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