BEKANNTGABEN DER HERAUSGEBER: Kassenärztliche Bundesvereinigung
Vorgaben der Kassenärztlichen Bundesvereinigung für die Leistungserbringer zur Coronavirus-Testverordung vom 30. November 2020 in der geänderten Fassung vom 15. Januar 2021 (Vorgaben KBV-LE) gemäß § 7 Absatz 6 und 7 der Verordung zum Anspruch auf Testung in Bezug auf einen direkten Erregernachweis des Coronavirus SARS-CoV 2 mit Wirkung zum 16. Januar 2021


Bekanntmachungen
Vorgaben der Kassenärztlichen Bundesvereinigung
für die Leistungserbringer zur Coronavirus-Testverordung vom 30. November 2020 in der geänderten Fassung vom 15. Januar 2021 (Vorgaben KBV-LE) gemäß § 7 Absatz 6 und 7 der Verordung zum Anspruch auf Testung in Bezug auf einen direkten Erregernachweis des Coronavirus SARS-CoV 2 mit Wirkung zum 16. Januar 2021
Die Bekanntmachung ist abrufbar unter: http://daebl.de/AB61*
Berlin, den 01.02.2021
Kassenärztliche Bundesvereinigung, K.d.ö.R., Berlin
* Hinweis:
Die Bekanntmachung kann auf Anforderung auch in Papierform zur Verfügung gestellt werden.
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