BRIEFE
Akutschmerzmanagement: Nachbesserungsbedarf


Glücklicherweise befinde ich mich in der komfortablen Position, in unserem Haus bereits eine gut funktionierende Akutschmerztherapie implementiert zu haben, sodass wir derzeit bereits die OPS 8 – 919 (komplexe Akutschmerztherapie) komplett erfüllen (und dokumentieren). Als ärztlicher Kollege, dem das Thema Qualitätsmanagement sehr am Herzen liegt, freue ich mich umso mehr, dass wir im Bereich der postoperativen Akutschmerztherapie bereits zu den zertifizierten Häusern gehören, die somit die geforderten Qualitätsstandards sicherstellen.
Was ich in Ihren Pressemitteilungen als auch in der Praxis jedoch sehr vermisse, ist ein Hinweis auf die Finanzierung des Akutschmerzdienstes.
Zwar haben Erlenwein et al. bereits im Jahr 2016 diesbezüglich eine hilfreiche Publikation veröffentlicht, jedoch ist es nach wie vor erforderlich, bei den klinischen Partnern für die notwendige Querfinanzierung der Mitarbeiter, die den Akutschmerzdienst sicherstellen, um Verständnis zu werben.
Insofern hätte ich mir gewünscht, dass der G-BA diesbezüglich in seinen Pressemitteilungen etwas konkreter geworden wäre. Eine interdisziplinäre Stärkung (und Finanzierung) der Akutschmerzdienste ist dringend notwendig, dies umso mehr, als dass die OPS 8 – 919 zwar politisch gewollt wird, aber diese Ziffer letztlich nicht erlösrelevant ist. Somit ergibt sich meines Wissens nach bis dato kein geänderter DRG-Erlös, auch wenn die komplexe Akutschmerzbehandlung vorgehalten wird und zum Wohle der Patienten zum Einsatz kommt. Hier besteht dringend Nachbesserungsbedarf.
Dr. med. Stefan Hegemann, 52351 Düren