ArchivDeutsches Ärzteblatt11/2021Corona: Neue Impfverordnung in Kraft getreten

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Corona: Neue Impfverordnung in Kraft getreten

Maybaum, Thorsten; dpa

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In der vergangenen Woche ist eine überarbeitete Impfverordnung in Kraft getreten. Sie hält an der Priorisierung fest, soll aber auch pragmatisch schnelles Impfen möglich machen. Altersbegrenzung bezogen auf den Impfstoff von AstraZeneca sind darin nicht mehr genannt. Hintergrund ist, dass die Ständige Impfkommission das Vakzin mittlerweile auch für Menschen ab 65 Jahren empfiehlt und nicht nur für 18- bis 64-Jährige. Um möglichst viele Erstimpfungen zu ermöglichen, soll bei den Impfstoffen von BioNTech/Pfizer und Moderna der Abstand zur Zweitimpfung von sechs Wochen ausgeschöpft werden – beim Mittel von AstraZeneca von zwölf Wochen. Für Zweitimpfungen schon vereinbarte Termine sind davon unberührt. Abweichungen von der Impfpriorisierung sollen möglich sein, um eine dynamische Virusausbreitung „aus hochbelasteten Grenzregionen“ zu verhindern. may/dpa

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