ArchivDeutsches Ärzteblatt11/2021Arztpraxen: Scharfe Kritik am verkleinerten Schutzschirm

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Arztpraxen: Scharfe Kritik am verkleinerten Schutzschirm

Hillienhof, Arne

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Nicht alle ärztlichen Leistungen werden vom neuen Schutzschirm abgedeckt. Foto: bymuratdeniz/iStock
Nicht alle ärztlichen Leistungen werden vom neuen Schutzschirm abgedeckt. Foto: bymuratdeniz/iStock

Kassenärztliche Bundesvereinigung und Kassenärztliche Vereinigungen (KVen) aus mehreren Bundesländern haben die Regelungen des Coronaschutzschirmes für Praxen scharf kritisiert und erneut gefordert, diesen auf extrabudgetäre Leistungen auszuweiten. Hintergrund ist das „Gesetz zur Fortgeltung der die epidemische Lage von nationaler Tragweite betreffenden Regelungen“, das der Bundestag kürzlich beschlossen hat. Zu den Regelungen zählt auch der Schutzschirm für Vertragsarztpraxen, der coronabedingte Fallzahlrückgänge in den Praxen auffangen soll. Dieser soll die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung (MGV) umfassen, nicht aber Präventions- und extrabudgetäre Leistungen. Ein Änderungsantrag, der diese mit einschließen wollte, war aber im Parlament nicht angenommen worden. „Das ist keine Wertschätzung für den enormen Einsatz der niedergelassenen Kollegen und ihrer Praxisteams“, sagte der KBV-Vorstandsvorsitzende Dr. med. Andreas Gassen. Die getroffenen Regelungen ließen die niedergelassenen Kollegen im Regen stehen, kritisierte der Vorstand der KV Berlin. Die Delegierten der Vertreterversammlung in Niedersachsen forderten per Resolution Nachbesserungen am Gesetz. Viele KVen bezeichneten das Gesetz als unverständlich und inakzeptabel. hil

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