BRIEFE
Diabetisches Fußsyndrom: Mindestanforderungen definieren
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Es war ein guter Schritt nach vorne im Sinne einer besseren Medizin, das Prinzip einer ärztlichen Zweitmeinung vor einer Amputation bei Menschen mit Diabetes mellitus in die Regelversorgung auf Empfehlung des G-BA aufzunehmen. Jetzt stockt die Umsetzung, da ärztliche Berufsgruppen sich nicht ausreichend berücksichtigt sehen. Dabei dürfte unstrittig sein, dass alleine die Zugehörigkeit zu einer einmal erworbenen Fachdisziplin – welcher auch immer – nicht automatisch Kompetenz für ein so spezielles Tätigkeitsfeld wie die Behandlung des diabetischen Fußsyndroms (DFS) bedeutet.
Daher ist es das Bestreben der Arbeitsgemeinschaft Diabetischer Fuß in der Deutschen Diabetes Gesellschaft (AG Fuß DDG), durch den Nachweis von Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität im Rahmen der Zertifizierung zu spezialisierten Fußbehandlungseinrichtungen Mindestanforderungen zu definieren, welche eine besondere Kompetenz ausweisen.
Wer als Zweitmeinungsgeber fungieren will, sollte mindestens eine vergleichbare Expertise in der Versorgung von Menschen mit DFS darstellen können, wie die ambulant und klinisch tätigen Ärztinnen und Ärzte, die sich seit Jahren als Diabetolog/-innen, Chirurg/-innen, Orthopäd/-innen, Gefäßchirurg/-innen in den zertifizierten Behandlungseinrichtungen engagieren (www.ag-fuss-ddg.de). Aufgabe des G-BA in dem laufenden Verfahren wird es sein, Kriterien herauszustellen, welche es dem Patienten erlauben, die besondere Expertise einer Ärztin/eines Arztes auf dem Gebiet der DFS-Versorgung zu erkennen. Ein nicht unwesentliches Merkmal sollte ein interdisziplinäres Setting in Klinik und Praxis sein.
Außerhalb der spezialisierten Behandlungseinrichtungen werden immer noch Menschen zu früh oder ohne Gefäßdiagnostik und ohne Verbesserung der Durchblutung amputiert oder auch in Kliniken behandelt, welche nicht über eine ausreichende Kompetenz auf diesem speziellen Gebiet verfügen.
Hier kann das vom G-BA auf den Weg gebrachte Zweitmeinungsverfahren vor Amputation beim DFS eine wichtige Unterstützung zur Diagnosestellung und Vermeidung unnötiger Amputationen sein.
Nebenbei sei angemerkt: Im DRG-System werden 2021 im Vergleich zu 2020 hohe Amputationen (mit Debridement, F27A) mit einem höheren DRG-Erlös bewertet (CMI 2,377 zu 2,277 im Vorjahr) und Minoramputationen (mit Debridement, F27B) abgewertet (CMI 1,364 zu 2,015 im Vorjahr).
Dr. med. Joachim Kersken, 48431 Rheine,
Dr. med. Michael Eckhard, 35392 Gießen