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Elektronische Patientenakte: Sachverständige plädieren für Opt-out-Verfahren


Um die medizinische Versorgung durch Digitalisierung einen Schritt voranzubringen, sollte die elektronische Patientenakte (ePA) künftig für alle Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) verpflichtend eingeführt werden. Diesen Vorschlag hat der Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen (SVR) in seinem neuen Gutachten unterbreitet. Im Sinne der besseren Versorgung, der Forschung sowie eines patientenzentrierten Ansatzes der Datenverarbeitung sollte das bisherige Verfahren abgelöst werden. „Es wird für jede Person eine ePA angelegt, sofern nicht widersprochen wird“, heißt es. Dabei sollten Patienten weiterhin die Möglichkeit der „Verschattung“ von Inhalten bekommen, damit die Ärzte sowie weitere Leistungserbringer einzelne Einträge nicht sehen können. Nach Überzeugung des siebenköpfigen Rates können sich die Chancen der ePA-Nutzung für die Versorgung nur entfalten, wenn möglichst viele Menschen diese nutzen. Daher ist aus Sicht des Rates statt eines bisher notwendigen theoretisch dreifachen, praktisch jedoch umständlichen multiplen Opt-in-Verfahrens eine praktikablere und niederschwellige doppelte Opt-out-Regelung im Kontext der ePA der bessere Weg. Wenn Patienten derzeit die ePA beantragten, sei dies ein mehrstufiges Verfahren zur Zustimmung der Nutzung und damit „konzeptionell umständlich“ sowie ein „realitätsfernes Konzept“, so der Rat. Dabei sollte man die Vorbilder aus der EU im Blick haben, die ähnliche Projekte verfolgten. Für die „informierte Entscheidung“ der Nutzer müsse es aber eine „medienwirksame“ Kampagne geben. Gefragt seien dabei etwa Krankenkassen, Ärztevertreter und auch die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung. bee
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