ArchivDeutsches Ärzteblatt15/2021Urteil: EU-Menschenrechtsgericht stützt Impfpflicht

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Urteil: EU-Menschenrechtsgericht stützt Impfpflicht

afp

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Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hält eine Impfpflicht für rechtens. „Die Maßnahmen können in einer demokratischen Gesellschaft als notwendig angesehen werden“, urteilte das Gericht kürzlich. Ziel müsse es sein, dass jedes Kind gegen schwere Krankheiten geschützt sei, durch Impfung oder durch Herdenimmunität. Die Impfpflicht sei keine Verletzung von Art. 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention. In Tschechien müssen Kinder verpflichtend gegen neun Krankheiten, unter anderem Masern, geimpft werden. Mehrere Eltern, die wegen Verstoßes gegen die Impfpflicht eine Geldstrafe zahlen mussten oder deren Kinder nicht in den Kindergarten aufgenommen wurden, hatten dagegen geklagt. In Deutschland sind Klagen beim Bundesverfassungsgericht wegen der Masernimpfpflicht anhängig. afp

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