ArchivDeutsches Ärzteblatt16/2021Interview mit Dr. med. (I) Klaus Reinhardt, Präsident der Bundes­ärzte­kammer: „Es braucht das Vertrauen der Ärztinnen und Ärzte“

POLITIK: Das Interview

Interview mit Dr. med. (I) Klaus Reinhardt, Präsident der Bundes­ärzte­kammer: „Es braucht das Vertrauen der Ärztinnen und Ärzte“

Schmedt, Michael

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Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) treibt die Digitalisierung voran. Dr. med. (I) Klaus Reinhardt darüber, was sinnvoll ist und warum die Ärzteschaft einbezogen werden muss.

Klaus Reinhardt: Ärztinnen und Ärzten drohen Sanktionen, obwohl sie nicht dafür verantwortlich sind. Foto: Svea Pietschmann
Klaus Reinhardt: Ärztinnen und Ärzten drohen Sanktionen, obwohl sie nicht dafür verantwortlich sind. Foto: Svea Pietschmann

Es mehren sich die Stimmen, eine elektronische Patientenakte (ePA) mit standardisierten Daten hätte in der Pandemie vieles beschleunigt. Ist es da nicht richtig, dass Bundesminister Jens Spahn die Digitalisierung, also im Sinne der Vernetzung im Gesundheitswesen, vorantreibt?

Nicht nur eine flächendeckende ePA hätte uns weitergeholfen. Die Coronapandemie hat gezeigt, dass wir von einem ungehinderten Informationsfluss entlang des medizinischen Versorgungsprozesses noch weit entfernt sind. Wir haben bereits im Juli des letzten Jahres, also nach der ersten Welle, eine Bedarfsanalyse vorgelegt, welche Szenarien wir mit digitalen Anwendungen unterstützen sollten. Also eindeutig: Ja, es ist richtig, dass Herr Spahn hier Tempo macht.

Was kommt konkret in absehbarer Zeit auf Ärztinnen und Ärzte zu?

Die Praxen stehen durch die Pandemie seit einem Jahr unter einer enormen Belastung. Neben der Organisation des Praxisablaufs unter erhöhtem Infektionsrisiko kommen nun das Testen und Impfen hinzu. Parallel werden im Jahr 2021 die Anwendungen der Telematikinfrastruktur weiter ausgerollt. Die Anwendung Notfalldatenmanagement und der elektronische Medikationsplan werden bereits seit dem IV. Quartal 2020 ausgerollt. Ab 1. Juli dieses Jahres sind Vertragsärztinnen und -ärzte dann verpflichtet, die elektronische Patientenakte bedienen zu können. Ebenfalls zum 1. Juli 2021 beginnt die Einführung des elektronischen Rezeptes, ab 1. Oktober 2021 ist die Ausstellung einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nur noch elektronisch möglich; die Zuleitung zur Krankenkasse ist dann die Aufgabe der Praxis und nicht mehr die des Patienten. Dies alles erfordert neben der Schaffung der technischen Voraussetzungen – Update des Konnektors, Erweiterungen des Praxisverwaltungssystems und die Anschaffung eines elektronischen Heilberufsausweises – vor allem die Anpassungen der Praxisabläufe. Und dann setzt der Gesetzgeber noch eins drauf und droht mit einer Sanktion in Höhe von einem Prozent des Praxisumsatzes, wenn die Praxis bis zum 1. Juli 2021 nicht über die Voraussetzungen verfügt, auf eine ePA zugreifen zu können. Das halten wir in dieser Form für völlig unangemessen und geht aus unserer Sicht so nicht.

Sind die vom Bundgesundheitsministerium (BMG) geforderten Maßnahmen derzeit überhaupt umsetzbar?

Die vom BMG geforderten und vom Gesetzgeber beschlossenen Maßnahmen und Fristen wären schon ohne Pandemie nicht umsetzbar. Zumal wir nicht davon ausgehen können, dass das Ausrollen neuer digitaler Anwendungen friktionsfrei läuft. Nur ein Beispiel: In einem Feldtest hat die gematik die Anwendung Notfalldaten getestet. Während fast alle beteiligten Ärzte die Anwendung Notfalldaten des Patienten auf der eGK für sinnvoll hielten, bemängelten sechs von zehn Ärzten die Praktikabilität im Praxisalltag. Und bei einem Drittel der teilnehmenden Praxen traten technische Probleme beim Aufspielen der notwendigen Software auf. Eine 30-prozentige Fehlerquote ist definitiv inakzeptabel.

Was müsste jetzt prioritär umgesetzt werden, um Ärztinnen und Ärzte in ihrem Berufsalltag zu unterstützen?

Die Anwendungen, die nicht primär die Patientenbehandlung unterstützen, sollten verschoben werden. Das betrifft das eRezept und die eAU. Stattdessen sollten die medizinischen Anwendungen wie Notfalldaten, eMP und ePA nun endlich von der Industrie praxistauglich umgesetzt und eingeführt werden. Und natürlich müssen die Sanktionen weg.

Sie halten also die angekündigten Sanktionen kontraproduktiv für die Akzeptanz der Maßnahmen?

Dass der Gesetzgeber zur Beförderung der Digitalisierungsprozesse gegenüber Ärzten zu Sanktionen greift, zeigt schon ein eigenartiges Verständnis. Wenn digitale Anwendungen Sinn ergeben, also die Patientenbehandlung unterstützen und gut handhabbar sind, setzen sie sich durch. Dagegen stellt sich kein Arzt. Unser Problem ist doch ein ganz anderes. Die vom Gesetzgeber angekündigten Voraussetzungen sind nicht erfüllt.

Was meinen Sie konkret?

Die technischen Voraussetzungen – Updates der Konnektoren und des Praxisverwaltungssystems – sind noch nicht erfüllt. Die Lieferzeiten der Produzenten des eHBA liegen teilweise bei bis zu drei Monaten. Um es klar zu sagen: Dies liegt nicht an den Ärztekammern, die gegenüber dem Anbieter bestätigen, dass der Antragsteller Arzt ist. Das geschieht in der Regel binnen 48 Stunden. Hier sind es die sogenannten Vertrauensdienstanbieter, die mit der Produktion der Karten überfordert erscheinen. Was natürlich auch mit den Fristen des Gesetzgebers und den Arbeitsbedingungen unter einer Pandemie zu tun hat. Im Ergebnis jedoch spüren die Ärztekammern hier sehr großen Unmut ihrer Mitglieder, die für solche langen Lieferzeiten nachvollziehbarerweise kein Verständnis aufbringen. Zumal, wie gesagt, eine Sanktion droht, für Dinge, für die die Ärztinnen und Ärzte nicht verantwortlich sind.

Haben das BMG und die gematik hier den Versorgungsalltag aus dem Blick verloren?

Man kann den Eindruck gewinnen, dass beiden eine realistische Kenntnis der tatsächlichen Abläufe in den Praxen und Krankenhäusern in den Details tatsächlich fehlen. So soll zum Beispiel die Anwendung Notfalldaten, die noch im letzten Gesetz, das vor wenigen Monaten erst in Kraft getreten ist, als besonders förderungswürdig mit einer Verdoppelung der Vergütung incentiviert wurde, ab 2023 wieder abgeschafft werden. Auch die Veröffentlichung des sogenannten Whitepaper 2.0 durch die Geschäftsführung der gematik hat für große Unruhe gesorgt. Hier wurde der – falsche – Eindruck erweckt, man bräuchte in zwei, drei Jahren keinen eHBA oder keinen Konnektor mehr. So schafft man kein Prozessvertrauen, weder aufseiten der Patientinnen und Patienten oder bei Ärztinnen und Ärzten noch bei der Industrie. Letztere brauchen wir aber, wenn es um gute Usability der Anwendungen geht. Die Jahre 2021/22 sind keine Jahre für Aktionismus, sondern für die Testung und sukzessive Einführung der Anwendungen, um Erfahrungen zu sammeln.

Wie hat sich die Machtkonzentration des BMG in der gematik auf die Zusammenarbeit ausgewirkt?

Na ja, das BMG hält nun 51 Prozent der Gesellschaftsanteile und Entscheidungen in der Gesellschafterversammlung bedürfen mindestens ebenfalls 51 Prozent. Alle anderen Gesellschafter – die Bundesärztekammer, die Kassenärztliche Bundesvereinigung, die Bundeszahnärztekammer, der Deutsche Apothekerverband, die Deutsche Krankenhausgesellschaft, der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherungen und die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung – halten zusammen die restlichen 49 Prozent der Anteile. Beschlüsse können somit allein mit den Stimmen des BMG gefasst werden, auch wenn alle anderen Gesellschafter dagegen stimmen. Die Möglichkeiten, ärztliche Vorschläge im Gesamtprojekt durchzusetzen, haben sich dadurch deutlich verringert. Ich halte dies im Hinblick auf die Praktikabilität der geplanten Prozesse für ein großes Projektrisiko.

Was erwarten sie jetzt von der Politik?

Definitiv die Rücknahme der Sanktionen, die Priorisierung bei der Einführung der Anwendung nach deren Beitrag zur Verbesserung der Patientenversorgung, sowie eine intensivere Testung der Anwendungen vor der Einführung, am ehesten durch Etablierung einer dauerhaften Testregion. Damit schaffen wir es, das notwendige Prozessvertrauen wieder aufzubauen.

Das Interview führte Michael Schmedt

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