ArchivDeutsches Ärzteblatt17/2021Pandemiepolitik: Nachdenkliche und hitzige Kritik

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Pandemiepolitik: Nachdenkliche und hitzige Kritik

Beerheide, Rebecca

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Bundestag und Bundesrat haben in seltener Schnelligkeit bundesweite Coronaregeln in Kraft gesetzt. In zwei denkwürdigen Debatten in beiden Verfassungsorganen warnten viele Redner vor der Überlastung des Gesundheitssystems. Gegen das Gesetz laufen auch mehrere Klagen.

Die Ampel steht auf rot: Sinnbildlich auf „Stopp“ stellte der Bundestag mit seinem Gesetz viele Überlegungen der Länder über Öffnungen einzelner Lebensbereiche. Foto: picture alliance/dpa/Christoph Soeder
Die Ampel steht auf rot: Sinnbildlich auf „Stopp“ stellte der Bundestag mit seinem Gesetz viele Überlegungen der Länder über Öffnungen einzelner Lebensbereiche. Foto: picture alliance/dpa/Christoph Soeder

Hitzige, aber auch nachdenkliche Debatten erlebten die Mitglieder des Bundestages sowie des Bundesrates Mitte April: In der parlamentarischen Debatte zum Bevölkerungsschutzgesetz wurde weder mit Kritik an der Regierungspolitik noch mit Appellen, Regelungen auch zügig umzusetzen, gespart. Während im Bundestag die Debatte für bundeseinheitliche Regeln zur Pandemiebekämpfung noch lebhaft und von vielen Zwischenrufen und deutlichem Schlagabtausch zwischen Regierung und Opposition geprägt war, verlief die Debatte im Bundesrat über das Gesetz auch mit nachdenklichen Tönen: So warnte Hessens Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) vor einem großen Durcheinander bei den Regelungen. „Es gibt für alle Maßnahmen keine Einigkeit in unserem Land. Egal, für was wir uns entscheiden, es wird immer böse Briefe geben. Es bleibt ein Dilemma in der Abwägung. Ich spüre jeden Tag dieses Dilemma und deshalb spreche ich darüber.“

Nachdenkliche Debatte

Ähnlich nachdenklich ist auch der niedersächsische Regierungschef Stephan Weil (SPD): Mit Blick auf die Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern sieht er es als kritisch an, dass in den vergangenen 13 Monaten zuerst in nächtlichen Sitzungen das eine beschlossen wurde und schon am nächsten Tag jeder in seinem Land machte, was er wollte.

Mit der Neufassung des Infektionsschutzgesetzes beim § 28 a sollen nun einheitliche Regelungen bei Kontaktbeschränkungen, Ausgangssperren sowie die Schließung von Geschäften und Schulen kommen. Die meisten Maßnahmen sollen ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von 100 Neuinfektionen auf 100 000 Einwohner gelten, Schulen müssen ab einer Inzidenz von 165 schließen.

In der namentlichen Abstimmung votierten 342 Bundestagsabgeordnete für den Gesetzentwurf der Großen Koalition. Es gab 250 Nein-Stimmen und 64 Enthaltungen. Im Bundesrat entschieden die Ministerpräsidenten, nicht den Vermittlungsausschuss anzurufen und ließen das Gesetz passieren. Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier unterzeichnete das Gesetz, das damit am 24. April in Kraft trat und bis zum 30. Juni gelten soll.

In der Sachdebatte über das Gesetz im Bundestag erklärte der Fraktionschef der Union, Ralph Brinkhaus, nicht nur die Intensivmedizin sei überlastet, sondern das ganze Gesundheitssystem. „Deswegen ist es notwendig, dass wir hier und heute handeln.“ Außerdem: „Unsere Aufgabe ist es, Leben zu retten und Gesundheit zu schützen.“ Und mit „wir“ meinte er damit den Bundestag, der sich aus seiner Sicht aktuell besser auf eine Position einigen kann als eine Ministerpräsidentenkonferenz.

Ein „Rausimpfen“ werde für die nächsten Wochen nicht reichen, auch „runtergetestet“ könne ein Land nicht werden. Das Gesetz berücksichtige aber, dass mehr geimpft und mehr getestet werde, deshalb sei es auf den 30. Juni begrenzt.

Opposition mit scharfer Kritik

AfD-Fraktionschef Alexander Gauland warf der Großen Koalition vor, sie unternehme mit dem Gesetz einen Angriff auf Freiheitsrechte, den Föderalismus und den „gesunden Menschenverstand“. Statt Impfstoff zu beschaffen, wo immer es ihn gebe, „wollen sie das erste Mal in der Geschichte der Bundesrepublik die Freiheitsrechte des Grundgesetzes einschränken“.

Die FDP-Gesundheitspolitikerin Christine Aschenberg-Dugnus sagte, bundeseinheitliche Ausgangssperren seien „keine geeignete Maßnahme“. „Das Gesetz ist bei der Qualitätsprüfung durchgefallen“, erklärte sie. Es gebe für die geplanten gesetzgeberischen Maßnahmen auch keine Evidenz und keine wissenschaftlichen Erkenntnisse. Dagegen gäbe es für andere Maßnahmen, die aus ihrer Sicht besser wirken, viel mehr Erkenntnisse. Dazu zählten impfen, testen und motivierende Aufklärung. Die FDP werde in den kommenden Tagen eine Verfassungsbeschwerde auf den Weg bringen, die sich gegen die Ausgangssperren richten.

Linken-Fraktionschefin Amira Mohamed Ali verwies in der Debatte auf den hohen Anteil von Infektionen in Betrieben. Trotzdem würden in dem Gesetz die Arbeitgeber „nicht richtig in die Pflicht“ genommen. „Infektionsschutz muss solidarisch sein, Arbeitswege müssen sicher, Tests angeboten und Luftfilter vorhanden sein“, forderte sie.

Die Grünen-Gesundheitspolitikerin Maria Klein-Schmeink warf der Koalition vor, sie habe „zu spät, zu zögerlich gehandelt“. Die bundeseinheitliche Notbremse sei „zu halbherzig und zu wenig wirksam“. Ihre Fraktion erkenne an, dass es im Gesetzgebungsverfahren Verbesserungen gegeben habe. Aber insgesamt reichten diese Maßnahmen nicht für eine Trendumkehr – daher werde man sich bei der Abstimmung enthalten.

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) nannte die Neuregelung in der Debatte „angemessen, verhältnismäßig und geeignet“ zur Pandemiebekämpfung. Die Neuregelung sei eine „Brücke“, bis die gestarteten Impfungen vorankämen. Vorwürfe der AfD-Fraktion, die Bundesregierung kümmere sich nicht ausreichend um die Impfstoffbeschaffung, konterte er mit der Aufforderung an die Mitglieder der Fraktion, mehr Werbung für den Impfstoff zu machen. „Wir können die dritte Welle nicht wegtesten, nicht wegimpfen, wir können sie nur mit einem banalen Mittel brechen: der Kontaktreduktion.“

Eine Frage der Logik

In der teilweise turbulenten Debatte rief der Minister der AfD-Fraktion an dieser Stelle seiner Rede zu: „Das Virus lässt sich auch nicht wegschreien oder wegleugnen.“ Als die „härteste Währung“ in der Pandemie nannte er die Zahlen der Patienten auf Intensivstationen – „und hier verstehe ich die Logik nicht, dass man hohe Inzidenzen nicht als Korrelation zu hohen Belegungen in der Intensivmedizin sieht“.

Dieses Argument wiederholte Spahn vor den Ministerpräsidenten einen Tag später im Bundesrat, als er stellvertretend für die Regierung für das Gesetz warb und den Ball zurück zu den Ländern spielte: „Seit Anfang März sind die Instrumente ja alle benannt, aufgeschrieben, eigentlich vereinbart und geeint, inklusive der Ausgangsbeschränkungen“, sagte er. „Und da müssen wir uns ehrlich machen: Obwohl Bund und Länder dasselbe wollen, ist bei vielen der Eindruck entstanden, wir würden nicht am selben Strang ziehen in den letzten Wochen.“ Das Gesetz sei „das Ergebnis all dieser Entwicklungen“.

Bedenken zur Verfassung

Die Aussprache im Bundesrat war von Nachdenklichkeit, aber auch vielen rechtlichen Bedenken geprägt. Sechs Ministerpräsidenten meldeten sich zu Wort und äußerten erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken. Sie erkannten wegen der anhaltenden Coronapandemie den Handlungsbedarf an und wollten das Gesetz daher nicht durch einen Vermittlungsausschuss aufhalten.

So kritisierte der derzeit amtierende Bundesratspräsident Reiner Haseloff (CDU) in scharfer Form die Kompetenzverlagerung auf den Bund. „Der heutige Tag ist für mich ein Tiefpunkt in der föderalen Kultur der Bundesrepublik Deutschland“, sagte der Ministerpräsident von Sachsen-Anhalt. Der saarländische Regierungschef Tobias Hans (CDU) betonte: „Ob diese Kompetenzverlagerung auf die Bundesebene eine wirkungsvollere Art der Pandemiebekämpfung darstellt, dieser Beweis ist noch nicht erbracht. Und der muss erbracht werden.“ Bouffier aus Hessen bedauerte es, „dass der Bundestag die Chance hat verstreichen lassen, viele Erfahrungen der Länder, die wir aus einem Jahr praktischem Krisenmanagement gesammelt haben, mehr und intensiver aufzunehmen“.

Berlins Regierender Bürgermeister Michael Müller (SPD) verwies darauf, dass es bereits umfangreiche Maßnahmen in den Ländern gebe, wo angepasst an die Situation vor Ort gehandelt werde. Die neuen Regelungen bezeichnete er als zum Teil untauglich.

Neben dem verbalen Schlagabtausch im Bundestag, demonstrierten nahe dem Reichstagsgebäude mehr als 8 000 Gegner der Coronamaßnahmen. Rebecca Beerheide

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