ArchivDeutsches Ärzteblatt23/2021Digitalisierung: Wirtschaftsorientierte Sichtweise
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Inzwischen dämmert es der Politik und der Gesundheitsindustrie, dass sie an die begehrten Patientendaten kaum herankommen, weil die elektronische Patientenakte (ePA) nur auf Wunsch der Patienten angelegt wird; die können sie nach Lust und Laune befüllen – oder auch nicht. Der Weg zur ePA ist für Patienten bisher zudem äußerst umständlich. So wundert es nicht, dass sie bislang kaum jemand nutzt, auch wenn die Kassen sie seit 1. Januar 2021 jedem Versicherten anbieten müssen. Übrigens ist eine solche ePA für uns behandelnde Ärzte und Therapeuten völlig nutzlos.

Der SVR empfiehlt, eine ePA automatisch für alle gesetzlich Versicherten ab Geburt anzulegen, außer man widerspricht aktiv. Daten sollen nicht mehr gelöscht, sondern nur „verschattet“ werden können. Hinter dem Slogan des SVR „Daten teilen heißt besser heilen“ stecken die möglichst vollständige Erfassung und die umfassende Nutzung der Daten.
Prof. Gerlach, der Vorsitzende des SVR, wünscht sich ein „Gesundheitsdatennutzungsgesetz“. In diesem soll das „Anrecht eines Patienten auf optimale Nutzung seiner vorhandenen Gesundheitsdaten“ verankert werden. Ich finde, damit wird die informationelle Selbstbestimmung der Patienten vollständig abgeschafft, auch wenn Gerlach es positiv formuliert. Jeder sollte genau wissen, mit wem er seine Daten teilt und wofür sie verwendet werden.

Können Eltern überhaupt ermessen, was es für Ihr Neugeborenes bedeutet, wenn seine Daten von Geburt in eine zentral gespeicherte ePA fließen? Ich wünsche mir eine breite Diskussion über diese meines Erachtens vorwiegend wirtschaftsorientierte Sichtweise.

Dr. med. Karen v. Mücke, 81541 München

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