ArchivDeutsches Ärzteblatt23/2021Krankenhäuser: Rettungsschirm läuft aus

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Krankenhäuser: Rettungsschirm läuft aus

Osterloh, Falk

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Der Rettungsschirm des Bundes für die deutschen Krankenhäuser, läuft Mitte Juni dieses Jahres aus. Damit endet eine Krankenhausfinanzierung, der coronabedingt das Gros der Häuser unerwartete Erlöszuwächse im vergangenen Jahr zu verdanken hat.

Für leer stehende Betten erhielten die Krankenhäuser während der Pandemiewellen Ausgleichszahlungen vom Bund. Foto: upixa/stock.adobe.com
Für leer stehende Betten erhielten die Krankenhäuser während der Pandemiewellen Ausgleichszahlungen vom Bund. Foto: upixa/stock.adobe.com

Seit dem 16. März 2020 erhielten die deutschen Krankenhäuser während der Pandemiewellen Ausgleichszahlungen des Bundes für verschobene Eingriffe. 15 Monate nach deren Beginn wird diese außergewöhnliche Art der Finanzierung nun am 15. Juni 2021 auslaufen, wie das Bundesgesundheitsministerium (BMG) in einer aktuellen Verordnung bestimmt hat. Zuvor war die Gewährung von Ausgleichszahlungen auf den 31. Mai terminiert gewesen. Die Verlängerung des Rettungsschirms um zwei Wochen begründet das BMG damit, dass die Fallzahlen auf den Intensivstationen Ende Mai mit etwa 2 700 Patientinnen und Patienten noch immer in etwa so hoch gewesen seien wie beim Höchststand der ersten Pandemiewelle im April 2020. Ursache dafür sei unter anderem, dass sich die zurückgehenden Infektionszahlen erst mit einer zeitlichen Verzögerung auch auf den Intensivstationen bemerkbar machten.

Keine Verlängerung erforderlich

„Daher besteht für eine begrenzte Übergangszeit auch weiterhin die Notwendigkeit, Maßnahmen zu ergreifen, damit ausreichende stationäre Behandlungskapazitäten für die COVID-19-Fälle sowie für sonstige Patienten zur Verfügung stehen, deren stationäre Behandlung aus medizinischen Gründen unaufschiebbar ist“, schreibt das BMG. Eine über den 15. Juni hinausgehende Verlängerung des Rettungsschirms werde aufgrund der Entwicklung des Infektionsgeschehens nach derzeitigem Stand jedoch nicht erforderlich werden.

Damit endet für die Krankenhäuser eine Zeit, in der sich die Rahmenbedingungen der Finanzierung beständig und oft kurzfristig verändert haben. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) hatte sich während der ersten Pandemiewelle für eine pauschale Krankenhausfinanzierung während der Pandemie ausgesprochen, die sich an den Einnahmen des Jahres 2019 orientiert. Die Regierungsfraktionen entschieden sich jedoch für eine leinteiligere Regelung, in der die Krankenhäuser insbesondere Ausgleichszahlungen für leer stehende Betten erhielten, aber auch Zuschüsse für zusätzlich oder neu eingerichtete Intensivbetten oder mehr Geld für das Pflegepersonal am Bett.

Dem Bundesamt für Soziale Sicherung zufolge erhielten die Krankenhäuser in der Zeit des ersten Rettungsschirms vom 16. März bis 30. September knapp neun Milliarden Euro für Einnahmeausfälle. In der Zeit des zweiten Rettungsschirms erhielten sie vom 18. November 2020 bis zum 31. Mai 2021 weitere 5,1 Milliarden Euro. Auswertungen des BMG-Expertenbeirats ergaben, dass somatische Krankenhäuser im vergangenen Jahr im Durchschnitt 3,7 Prozent mehr Erlöse erzielten sowie psychiatrische und psychosomatische Kliniken etwa 10,7 Prozent. Überdurchschnittlich hoch waren die Erlöszuwächse dabei bei Krankenhäusern mit wenigen Betten und bei Häusern mit einer geringen Fallschwere. Einberechnet sind sowohl die Ausgleichszahlungen als auch variablen Sachkosten, die die Krankenhäuser bei den nicht erbrachten Leistungen eingespart haben.

Für das Jahr 2020 hatten die Krankenhäuser zudem die Möglichkeit, einen Ganzjahresausgleich zu beantragen, wenn sie das Jahr mit einem Verlust abgeschlossen haben. Einen solchen Ausgleich gibt es auch für das Jahr 2021. Dafür werden 98 Prozent der Erlöse des Jahres 2019 als Maßstab herangezogen. 85 Prozent der von den Krankenhäusern erhaltenen Ausgleichszahlungen werden in die Erlöse des Jahres 2021 eingerechnet. 85 Prozent des Erlösrückgangs werden schließlich refinanziert.

Auch der Rettungsschirm für die Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen läuft zum 15. Juni aus, der bislang eine hälftige Refinanzierung der Erlösverluste vorsieht. Hier ist ein Ganzjahresausgleich jedoch nicht vorgesehen. Falk Osterloh

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