POLITIK
Öffentlicher Gesundheitsdienst: Stärkung dringend erforderlich


Die Herausforderungen der Coronapandemie haben erneut deutlich gemacht, dass sich der Öffentliche Gesundheitsdienst in Deutschland in finanzieller, personeller und technischer Ausstattung nicht auf einem adäquaten Niveau befindet – Experten fordern systemische Verbesserungen.
Lange Zeit sei der Öffentliche Gesundheitsdienst (ÖGD) als Struktur kaum beachtet und sogar sukzessive zurückgefahren worden, kritisierte Dr. med. Ute Teichert, Vorsitzende des Bundesverbandes der Ärztinnen und Ärzte des öffentlichen Gesundheitsdienstes (BVÖGD), im Rahmen des Hauptstadtkongresses Medizin und Gesundheit. Sie betonte, die Coronapandemie habe deutlich aufgezeigt, dass man diesen Teil der Gesundheitsversorgung besser aufstellen müsse. Im Verlauf der Coronapandemie seien ähnliche Probleme zutage getreten wie schon während der EHEC-Epidemie im Jahr 2011. Dies betreffe unter anderem den personellen und technischen Kapazitätsmangel sowie Meldeverzüge. Der ÖGD sollte bei künftigen Reformen immer mitgedacht werden, so Teichert.
Grundsätzlich – und über die akute Krisenbewältigung hinaus – stelle die vom ÖGD geleistete Bevölkerungsmedizin mit Fokus auf die Prävention einen wichtigen Baustein der Daseinsvorsorge dar. Aus der Sicht Teicherts könne es deshalb durchaus sinnvoll sein, die Finanzierung „neu aufzumachen“. Als dritte Säule des Gesundheitswesens – neben der ambulanten und stationären Versorgung – sollte der ÖGD regulär mit Mitteln der gesetzlichen Krankenversicherung über das Sozialgesetzbuch V (SGB V) finanziert werden, so ihr Vorschlag. Derzeit tragen Länder und Kommunen die Kosten der Gesundheitsämter – in den Stadtstaaten Berlin und Hamburg sind die Gesundheitsämter auf der Ebene der Stadtbezirke organisiert.
Falko Liecke, stellvertretender Bezirksbürgermeister und Stadtrat für Jugend und Gesundheit von Berlin-Neukölln, wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die finanzielle Frage „drängend“ sei. In Berlin bestehe aktuell das Paradox, dass den Gesundheitsämtern trotz der noch laufenden Coronapandemie und der bislang geleisteten Arbeit bei der Bekämpfung des Coronavirus eine deutliche Kürzung der Mittel drohe, da der Senat aufgrund von Sparzwängen die Zuweisungen an die Bezirke kürzen wolle.
Seine Erwartung an Bund und Länder sei, den Stellenwert des ÖGD deutlich zu erhöhen und ihn aus seinem „Mauerblümchendasein“ zu befreien, forderte Liecke. Derzeit bestünden „massive Probleme“, genügend qualifiziertes Personal zu gewinnen und auch zu halten.
Eine finanzielle Aufwertung des ÖGD forderte auch Dr. med. Ellen Lundershausen, Vizepräsidentin der Bundesärztekammer (BÄK). Man habe diesen Versorgungsbereich in der vergangenen Zeit nicht wirklich als dritte Säule des Gesundheitswesens anerkannt – dies müsse sich ändern.
ÖGD-Pakt soll helfen
Erste Schritte wurden politisch bereits eingeleitet: Die Bundesregierung und die Regierungschefinnen und -chefs der Länder beschlossen Ende September 2020 den „Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst“. In diesem stellt der Bund vier Milliarden Euro für Personal, Digitalisierung und moderne Strukturen zur Verfügung. Der Förderzeitraum wurde auf sechs Jahre festgesetzt. Der Großteil der finanziellen Mittel, insgesamt 3,1 Milliarden Euro, ist für die Schaffung von insgesamt 5 000 neuen Vollzeitstellen in den Gesundheitsbehörden vorgesehen.
Hinsichtlich der Schaffung der ersten 1 500 durch den Pakt finanzierten Stellen in 2021 seien teilweise bereits deutliche Fortschritte erreicht worden – so das Zwischenfazit der Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Gesundheit der Länder im Rahmen der Gesundheitsministerkonferenz (GMK) Mitte Juni.
In verschiedenen Bundesländern seien jedoch durch die Ablehnung von Stellenbesetzungen durch die zuständigen kommunalen Behörden ohne eine dauerhafte Finanzierungszusage über das Jahr 2026 hinaus schon bei der Umsetzung dieses ersten Stellenkontingents Probleme aufgetreten. Bezüglich der weiteren 3 500 ab 2022 zu schaffenden Stellen seien noch „erheblichere Schwierigkeiten in der Umsetzung“ zu erwarten. Die Landespolitiker sprechen sich daher für eine möglichst flexible und praktikable Auslegung der Vorgaben des ÖGD-Paktes aus. Unter anderem wird der Bund gebeten, den Ländern die Besetzung der Stellen gestaffelt über die Jahre 2022 bis 2026 zu gestatten. Eine Schaffung sämtlicher 3 500 Stellen bis Ende 2022 sei haushaltsrechtlich nur schwierig umsetzbar.
Das vom ÖGD-Pakt verfolgte Ziel – unbefristete Vollzeitstellen in den Gesundheitsbehörden zu schaffen – lasse sich zudem nur dann erreichen, wenn zwischen Bund, Ländern und kommunalen Aufgabenträgern eine gemeinsame Perspektive auf die Verantwortung für die dauerhafte Finanzierung entwickelt werden könne. Bis zur Klärung dieser Frage wollen die Länder im Rahmen der Förderung neu geschaffene Stellen bis einschließlich 2024 übergangsweise auch befristet ausweisen können. André Haserück