ArchivDeutsches Ärzteblatt29-30/2021Ergebnisse zum Infektionsrisiko von Zeitarbeitskräften nicht valide
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Der Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e. V. (iGZ) vermutet Verstöße gegen wissenschaftliche Qualitätskriterien in der Studie „Berufs- und branchenbezogene Unterschiede im COVID-19-Risiko in Deutschland“. Die Kritikpunkte betreffen vor allem die angewandte Methodik, um die Gruppe der Zeitarbeitskräfte zu definieren und Einsatzbranchen zuzuordnen.

Der Kode 780 „Vermittlung von Arbeitskräften“ wird von den Autoren für die Wirtschaftszweige 781–783 (WZ 2008) für das Kriterium „Leihbeschäftigte“ verwendet. Auf Basis der Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit wird der Wirtschaftszweig Arbeitnehmerüberlassung (WZ ANÜ) aber nur durch die Wirtschaftszweige 782 und 783 (WZ 2008) definiert. Zudem sind im WZ ANÜ Stammpersonal und Zeitarbeitskräfte enthalten. Die Gruppe der Zeitarbeitskräfte kann nur durch den BA-Tätigkeitsschlüssel (Stelle 8) korrekt abgegrenzt werden. Somit kann der Kode 780 nicht für „Leihbeschäftigte“ verwendet werden.

Der Kode 780 wird von den Autoren mit Berufsgruppen kombiniert und als Einsatzbranche von Zeitarbeitskräften, beispielsweise mit Kennung 513 als „Leihbeschäftigte in der Lagerwirtschaft, Post“, bezeichnet. Einsatzbranchen von Zeitarbeitskräften werden in der Beschäftigungsstatistik jedoch nicht erfasst. Das Kriterium „ausgeübte Tätigkeit“ ist zudem ungeeignet die Einsatzbranche von Zeitarbeitskräften zu bestimmen, da diese beispielsweise in der Berufsgruppe 513 auch im verarbeitenden Gewerbe tätig sind. Grundsätzlich richten sich die Angaben zur Tätigkeit nach den Verhältnissen zum Zeitpunkt des Beschäftigungsbeginns bei Anmeldungen oder am Ende der Beschäftigung. Dies stellt vor allem hinsichtlich unterschiedlicher Einsätze beziehungsweise Einsatzbranchen von Zeitarbeitskräften ein nicht unerhebliches Erfassungsproblem dar.

Die Autoren wenden in Bezug auf Zeitarbeit insgesamt eine Kombination von Branche und Berufen an, die die amtliche Statistik nicht zulässt. Daher sind die Ergebnisse zum Infektionsrisiko von Zeitarbeitskräften nicht valide (1).

DOI: 10.3238/arztebl.m2021.0268

Diandra Schlitt

iGZ-Hauptstadtbüro Berlin, schlitt@ig-zeitarbeit.de

Interessenkonflikt

Frau Schlitt ist angestellt beim Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e. V.

1.
Möhner M, Wolik A: Differences in COVID-19 risk between occupational groups and employment sectors in Germany. Dtsch Arztebl Int 2020; 117: 641–2 VOLLTEXT
1.Möhner M, Wolik A: Differences in COVID-19 risk between occupational groups and employment sectors in Germany. Dtsch Arztebl Int 2020; 117: 641–2 VOLLTEXT

Fachgebiet

Der klinische Schnappschuss

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