

Die Kritik des Interessenverbandes Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e. V. (iGZ), die sich primär auf die Forderung nach einer separaten Analyse der Branchengruppen Überlassung von Arbeitskräften (Kodes 78.2/78.3; vom iGZ als Zeitarbeitskräfte bezeichnet) und der Vermittlung von Arbeitskräften (78.1) bezieht, weisen wir mit Nachdruck als unbegründet zurück. Sie kann mit wissenschaftlichen Argumenten entkräftet werden:
- Das Klassifikationssystem des Statistischen Bundesamtes ist hierarchisch aufgebaut (1). Die große Zahl von Branchen auf der dritten Klassifikationsebene – insgesamt 272 Branchengruppen – machte eine Zusammenfassung ähnlicher Branchengruppen gemäß der Zielstellung notwendig.
- Die übergeordnete, zweite Klassifikationsebene der Branchenabteilung 78 (Vermittlung und Überlassung von Arbeitskräften) fasst die genannten drei Branchengruppen zusammen, welche im Gegensatz zu allen anderen Branchengruppen nicht aus der Art der Tätigkeit, sondern aus der Art des Arbeitsvertrages abgeleitet sind.
- Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes entfallen lediglich 3,6 % der Beschäftigten aus der Branchenabteilung 78 auf die Branchengruppe 78.1 (2). Somit dürften sich die Resultate für die beiden Branchengruppen der Arbeitskräfteüberlassung nur unwesentlich von den dargestellten Ergebnissen unter Hinzunahme der Branchengruppe Arbeitskräfteüberlassung unterscheiden.
- Die Branchenabteilung 78 fiel bereits mit signifikant erhöhtem, auf Basis der Klinikdaten geschätztem Infektionsrisiko auf (Tabelle 2 der Langfassung unserer Analyse) (3). Deshalb wurde auf Basis der Angaben zum Beruf versucht, den eigentlichen Risikobereich näher zu lokalisieren. Die Validität der Angaben zum Beruf haben wir in der ausführlichen Darstellung des Projektes diskutiert (3).
Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass die auf einer großen Studienpopulation basierenden Ergebnisse Hinweise auf Branchen beziehungsweise Berufe mit erhöhten Infektionsrisiken geben, die Potenziale für weitergehende Arbeitsschutzmaßnahmen aufzeigen.
DOI: 10.3238/arztebl.m2021.0269
Matthias Möhner
Fachbereich Arbeit und Gesundheit, Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, Berlin, moehner.matthias@baua.bund.de
Andreas Wolik
Institut für Gesundheitssystemforschung, BARMER Hauptverwaltung, Wuppertal
Interessenkonflikt
Andreas Wolik ist Mitarbeiter des BARMER Instituts für Gesundheitssystemforschung.
Matthias Möhner erklärt, dass kein Interessenkonflikt besteht.
1. | Statistisches Bundesamt: Klassifikation der Wirtschaftszweige. Wiesbaden: Statistisches Bundesamt, 2008. |
2. | Statistisches Bundesamt: Erzeugerpreisindizes für Dienstleistungen: Informationen zum Preisindex – Vermittlung und Überlassung von Arbeitskräften (WZ 2008: 78). Wiesbaden: Statistisches Bundesamt, 2018. |
3. | Möhner M, Wolik A: Berufs- und branchenbezogene Analyse des COVID-19-Risikos in Deutschland. Arbeitsmed Sozialmed Umweltmed 2021; 56: 29–34. |
4. | Möhner M, Wolik A: Differences in COVID-19 risk between occupational groups and employment sectors in Germany. Dtsch Arztebl Int 2020; 117: 641–2 VOLLTEXT |