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COVID-19-Impfung: Leitfaden zu betrieblichen Regelungen veröffentlicht


Einen neuen Leitfaden zu betrieblichen COVID-19-Impfregelungen hat die International SOS Foundation herausgegeben. Er skizziert, wie sich die Fürsorgepflichten von Arbeitgebenden unter Pandemiebedingungen gestalten – insbesondere auch für Dienstreisen und Entsendungen.
So haben deutsche Arbeitgebende nur in Ausnahmefällen das Recht, von ihren Mitarbeitenden im Inland eine Impfung zu fordern. Das gilt auch für mittelbare Maßnahmen, beispielsweise Impfprämien oder spezielle Zugangsrechte etwa zu Kantinen. Für Einsätze im Ausland dagegen kann durchaus eine Impfpflicht bestehen – beispielsweise für Dienstreisen oder längerfristige Auslandseinsätze wie Entsendungen, wenn das Zielland eine gesetzliche Impfpflicht vorsieht oder die Einreise nur nach Vorlage eines Impfnachweises möglich ist. Ohne eine gesetzliche Impfpflicht im Zielland hingegen sei die Anordnung, sich vor Abreise impfen zu lassen, aufgrund der Schwere des Grundrechtseingriffs in die körperliche Unversehrtheit nur in Ausnahmefällen zu rechtfertigen. Ziel der Arbeitgeber solle daher sein, die Impfbereitschaft zum Beispiel durch Aufklärung zu fördern. Hinsichtlich Dienstreisen in Risikogebiete bestehe aber die Möglichkeit, diese nur geimpften Mitarbeitenden zu gestatten.
Außer mit Impfungen beschäftigt sich der Leitfaden ausführlich und rechtlich fundiert auch mit Fragen der Testpflicht, des Homeoffice, der Entgeltfortzahlung, der Entschädigung bei Quarantäne, der Zulässigkeit von Dienstreisen in Risikogebiete, der Fürsorgepflichten bei längeren Auslandseinsätzen sowie mit weiteren wichtigen arbeitsrechtlichen Aspekten der Pandemie.
Der Praxisleitfaden „COVID-19 – Was hat sich im Rahmen der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers verändert?“ ist in Zusammenarbeit von KPMG Law und der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf entstanden. Er steht zum kostenfreien Download auf der Webseite von International SOS bereit.