ArchivDeutsches Ärzteblatt29-30/2021Bedarfsplanung: 260 neue Hausarztsitze möglich

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Bedarfsplanung: 260 neue Hausarztsitze möglich

Beerheide, Rebecca

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Erstmals hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die Arztzahl an die Krankheitslast der Bevölkerung in einer bestimmten Region angepasst: Nach der Reform der Bedarfsplanung 2019 wurde die Bedarfsplanungsrichtlinie nun für niedergelassene Ärzte sowie Psychotherapeuten beim Morbiditätsfaktor verändert. Für die Anpassung des Morbiditätsfaktors hat der G-B ein zweistufiges Verfahren erarbeitet. Berechnet wird die Alters-, aber auch Geschlechts- und Morbiditätsstruktur. Dabei wird angenommen, dass eine regional höhere Krankenlast der Bevölkerung mit einem höheren Bedarf an ambulant tätigen Ärzten beziehungsweise Psychotherapeuten einhergeht. Nach dem einstimmigen Plenumsbeschluss ist es damit bundesweit beispielsweise möglich, 260 zusätzliche Sitze für eine Niederlassung von Hausärzten zu ermöglichen. Für die neue Berechnung wurden die Abrechnungsdaten der Krankenkassen von 2017 und 2019 herangezogen. Vor Ort können die Kassenärztlichen Vereinigungen sowie die Landesverbände der Krankenkassen von den Zahlen abweichen, wenn Planungsbereiche bei einzelnen Arztgruppen verändert werden. G-BA-Chef Josef Hecken betonte, mit der Ausweisung sei noch keinem Patienten geholfen. Entscheidend sei, vor Ort niederlassungswillige Ärzte zu finden. Die unterschiedliche Morbiditäten der Regionen sollen künftig alle zwei Jahre analysiert und entsprechend mehr Haus- und Facharzt- sowie Psychotherapeutensitze ausgewiesen werden. bee

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