POLITIK
Krankenhausplan NRW: Kooperation statt Konkurrenz


Ab dem Jahr 2022 sollen die beteiligten Akteure in Nordrhein-Westfalen aushandeln, welche Krankenhäuser welche Leistungen erbringen dürfen. Der ruinöse Wettbewerb zwischen den Häusern einer Region soll auf diese Weise beendet werden.
Der neue Krankenhausplan des Landes Nordrhein-Westfalen (NRW) nimmt Formen an. Seit dem 20. August befasst sich der Landesausschuss für Krankenhausplanung mit dem neuen Plan, der eine grundsätzliche Neuausrichtung mit sich bringt: Statt Krankenhausbetten sollen medizinische Leistungsbereiche, die sich an den Fachgebieten der Weiterbildungsordnung orientieren, Grundlage der Krankenhausplanung werden.
Mit der Reform will NRW auf die Probleme des Landes in der stationären Versorgung reagieren, die das Gesundheitsministerium am 20. August vor Journalisten so darstellte: hohe Krankenhausdichte – besonders in den Ballungsräumen, Fachkräftemangel in der Pflege und der Ärzteschaft, wirtschaftlich schwierige Lage vieler Krankenhäuser sowie ein teils unkoordinierter, kontraproduktiver Wettbewerb.
„Wir wollen den ruinösen Wettbewerb zwischen den Krankenhäusern verhindern, aber den Menschen noch eine Wahlfreiheit in der Region lassen, sodass sie in erreichbarer Nähe unterschiedliche Angebote wahrnehmen können“, erklärte NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU).
Konkrete Leistungsgruppen
In dem neuen Krankenhausplan sind den medizinischen Leistungsbereichen Leistungsgruppen zugeordnet, in denen konkrete medizinische Leistungen anhand von Operationen- und Prozedurenschlüsseln (OPS-Codes) dargestellt werden. In den Feststellungsbescheiden, die die Krankenhäuser erhalten, wird festgeschrieben, welche Leistungen die Häuser erbringen dürfen und welche Qualitätsindikatoren sie dabei einhalten müssen.
Das Ministerium geht davon aus, dass die regionalen Planungsverfahren Anfang 2022 eingeleitet werden, bei denen die Bezirksregierungen auf die Krankenhäuser zugehen und die Planungsprozesse somit beginnen. Die Feststellungsbescheide sollen Ende 2022 oder Anfang 2023 verschickt werden.
In die Erarbeitung des neuen Krankenhausplans waren von Beginn an alle beteiligten Akteure auf der Landesebene miteinbezogen: von den Ärztekammern über die Krankenhausgesellschaft bis zu den Krankenkassen. In der angestrebten Ausgestaltung wird der Plan dabei von allen Seiten mitgetragen. „Der Krankenhausplan wird zu spürbaren Veränderungen führen“, sagte der Präsident der Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen, Jochen Brink. „Den notwendigen Veränderungen versperren wir uns dabei nicht.“
Gemeinsame Absprache
Der Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe, Dr. med. Hans-Albert Gehle, begrüßte, dass die künftige Krankenhausplanung detaillierter sein solle als die bisherige. „Die Medizin hat sich weiterentwickelt und spezialisiert. Die Ärztekammern haben dieser Entwicklung mit neuen Qualifikationen in der Weiterbildung Rechnung getragen“, sagte Gehle. Besonders wichtig sei es, dass eine regionale Krankenhausplanung die Zusammenarbeit der Krankenhäuser fördere: „Kooperation statt Konkurrenz. Sinnvolle Spezialisierung in gemeinsamer Absprache statt alle machen alles. Genau das ist im Sinne der Patienten“, betonte Gehle.
Der Präsident der Ärztekammer Nordrhein, Rudolf Henke, betonte: „Die medizinische Qualität der Krankenhausversorgung hängt ganz entscheidend von einer angemessenen Ausstattung der Abteilungen mit den richtig qualifizierten ärztlichen Kolleginnen und Kollegen ab.“ Die werde es künftig nur geben können, wenn eine gute ärztliche Weiterbildung auch bei zunehmender Spezialisierung möglich bleibe. „Daher begrüßen wir die im Entwurf vorgesehene Ausrichtung der Krankenhausplanung an der ärztlichen Weiterbildungsordnung und plädieren dafür, Weiterbildungsverbünde zwischen Standorten der Spezialversorgung und solchen der Regelversorgung verbindlich vorzugeben“, so Henke. Falk Osterloh
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Die Kommentarfunktion steht zur Zeit nicht zur Verfügung.am Freitag, 10. September 2021, 17:14
Krankenhausplanung NRW