ArchivDeutsches Ärzteblatt40/2021Digitalisierung: Start der eAU im Oktober mit Übergangsfrist

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Digitalisierung: Start der eAU im Oktober mit Übergangsfrist

Haserück, André

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Trotz Übergangsfrist sollten Arztpraxen zeitnah technisch für die eAU bereit sein. Foto: PeJo/stock.adobe.com
Trotz Übergangsfrist sollten Arztpraxen zeitnah technisch für die eAU bereit sein. Foto: PeJo/stock.adobe.com

Die verpflichtende elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) ist wie geplant am 1. Oktober gestartet. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband haben sich allerdings auf eine befristete Übergangsregelung verständigt – Arztpraxen, die noch nicht über die nötigen technischen Voraussetzungen verfügen, können aber bis 31. Dezember 2021 übergangsweise weiter den „Gelben Schein“ (Muster 1) nutzen. Um die eAU in den Arztpraxen technisch umsetzen zu können, werden ein elektronischer Heilberufsausweis (eHBA), Updates der TI-Konnektoren und PVS-Systeme sowie eine Adresse für den TI-Dienst für Kommunikation im Medizinwesen (KIM) benötigt. Trotz der Übergangsregelung rät die KBV den Vertragsärzten, sich zügig auf die Umstellung vorzubereiten und auch einen KIM-Dienst zu bestellen. Die eAU soll in zwei Schritten eingeführt werden: Ab 1. Oktober übermitteln Ärzte Krankschreibungen elektronisch an die Kassen und händigen Patienten einen Papierausdruck für den Arbeitgeber und deren Unterlagen aus. Ab 1. Juli 2022 übermitteln die Kassen die AU-Bescheinigung an die Arbeitgeber. aha

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