ArchivDeutsches Ärzteblatt40/2021Coronaimpfungen: Digitales Infopaket für den Öffentlichen Gesundheitsdienst

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Coronaimpfungen: Digitales Infopaket für den Öffentlichen Gesundheitsdienst

Hillienhof, Arne

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Das BZgA-Infopaket enthält alle wichtigen Informationen zur Sicherheit und Wirksamkeit der Impfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2. Foto: picture alliance/dpa Sina Schuldt
Das BZgA-Infopaket enthält alle wichtigen Informationen zur Sicherheit und Wirksamkeit der Impfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2. Foto: picture alliance/dpa Sina Schuldt

Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) hat ein digitales Infopaket zu den SARS-CoV-2-Impfungen entwickelt, um den Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) bei seiner Arbeit vor Ort zu unterstützen. Die Gesundheitsämter spielen auch in der vierten Coronawelle eine zentrale Rolle bei der Bewältigung der Pandemie. Zu ihren Aufgaben gehört es, Kontaktpersonen von Infizierten nachzuverfolgen, Einrichtungen bei Fragen der Hygiene zu beraten und vor Ort Impfkampagnen zu unterstützen. „Impfungen gehören zu den originären Aufgaben des ÖGD, insbesondere das Erreichen von Bevölkerungsgruppen mit schlechtem Zugang zur medizinischen Versorgung“, erläuterte Ute Teichert, Vorsitzende des Bundesverbandes der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (BVÖGD).

Im Mittelpunkt des digitalen Infopakets steht das Merkblatt „Die Coronaschutzimpfung – sicher und wirksam!“, das auf Deutsch und in 15 weiteren Sprachen sowie in leichter Sprache eingesetzt werden kann. Es enthält alle wichtigen Informationen zur Sicherheit und Wirksamkeit der Impfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2.

Ergänzt wird das digitale Infopaket durch Hinweise auf die Online-Angebote der BZgA zur Coronaschutzimpfung wie Videospots, weitere Merkblätter sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Schutzimpfung.

„Mitarbeiter des ÖGD können als Vertrauenspersonen die leicht verständlichen Informationsangebote zur Coronaschutzimpfung an die Bevölkerung weitergeben – zum Beispiel bei mobilen Impfaktionen“, hieß es aus der BZgA. hil

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