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Regierungsbericht: Long-COVID-Expertise sollte gezielt gebündelt werden


Eine bessere Datengrundlage, mehr Informationen für Betroffene sowie für medizinisches Personal und mehr Forschung: Ein interministerieller Bericht hat eine Bestandsaufnahme zu Long COVID gemacht und Handlungsempfehlungen für die Versorgung aufgelistet. Für die medizinische Versorgung wird vor allem eine Liste von Ärztinnen und Ärzten mit Long-COVID-Expertise im ambulanten wie stationären Sektor angeraten. Zudem soll es gerade für die Hausärzte mehr regionale Informationen geben, damit diese entsprechend an Fachambulanzen sowie spezialisierte Fachärzte überweisen können. Die Autoren des Berichts empfehlen, dass die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) darüber informieren, wer welche Expertise in der Versorgung von Patienten mit Long COVID hat. Vorbild könne die KV Bayerns sein, die bereits ein entsprechendes Netzwerk aufgebaut hat, wie es hieß. Auch die Deutsche Krankenhausgesellschaft soll eine Liste mit „Kontaktinformationen zu interdisziplinären Long-COVID-Spezialambulanzen an den Hochschulen bereitstellen“. Ebenso wird angeregt, dass die Vergütung der ärztlichen Behandlung in der ambulanten Versorgung im einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) zügig angepasst wird. Denkbar sei in der Zukunft auch, dass ein Disease-Management-Programm vom Gemeinsamen Bundesausschuss erarbeitet wird. Aktuell fehle dazu allerdings die Evidenzgrundlage. Im Bericht empfiehlt die Arbeitsgruppe darüber hinaus, dass auch Ärztekammern systematisch Fortbildungen und andere Informationen anbieten, die Long COVID entweder berücksichtigen oder als Schwerpunktthema behandeln. In weiten Teilen setzt sich der Bericht des Gremiums mit dem Forschungsstand zu den Langzeitwirkungen einer Erkrankung nach einer Coronainfektion auseinander. Dabei wird ein „sehr hoher Erkenntnisbedarf“ zur Epidemiologie von Long COVID bei Kindern und Jugendlichen ausgemacht. Empfohlen wird die Förderung von mehr Studien und koordinierte Forschungsaktivitäten zum Thema. bee