ArchivDeutsches Ärzteblatt42/2021SARS-CoV-2: Vorgaben für Auffrischimpfungen aktualisiert

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SARS-CoV-2: Vorgaben für Auffrischimpfungen aktualisiert

Maybaum, Thorsten

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Beim Impfstoff von Johnson&Johnson galt bislang, dass eine Dosis ausreicht. Nun ist die Auffrischimpfung mit einem mRNA-Vakzin angeraten. Foto: picture alliance/ dpa/ Mohssen Assanimoghaddam
Beim Impfstoff von Johnson&Johnson galt bislang, dass eine Dosis ausreicht. Nun ist die Auffrischimpfung mit einem mRNA-Vakzin angeraten. Foto: picture alliance/ dpa/ Mohssen Assanimoghaddam

Menschen, die eine Coronaimpfung von Johnson & Johnson erhalten haben, sollen zur Optimierung der Grundimmunisierung ab vier Wochen nach der verabreichten ersten Impfung eine Auffrischimpfung mit einem mRNA-Impfstoff erhalten können. Das geht aus einem Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz der Länder (GMK) hervor. Ebenfalls sollen nun Personen ab zwölf Jahren mit einer schweren Immundefizienz (ID) nach der vierten Woche nach Verabreichung der zweiten Impfstoffdosis zur Optimierung des Impfschutzes eine dritte Impfung mit einem mRNA-Impfstoff erhalten können. „Bei Personen mit schwerer ID besteht die Möglichkeit einer fehlenden Immunantwort und damit trotz verabreichter Impfungen eines fehlenden Schutzes gegen COVID-19“, heißt es in dem Beschluss der Gesundheitsminister von Bund und Ländern. Deshalb solle diesen Menschen sowohl nach der vierten Woche nach der zweiten Impfstoffdosis als auch nach der vierten Woche nach der dritten Impfstoffdosis eine serologische Untersuchung auf spezifische Antikörper gegen das SARS-CoV-2-Spike-Protein angeboten werden. Dabei müsse das Ergebnis der ersten Antikörpertestung nicht abgewartet werden, bevor eine dritte Impfstoffdosis verabreicht werden könne. Der Bund werde eine Regelung zur Finanzierung der Antikörpertests für diesen Personenkreis prüfen, heißt es. Darüber hinaus stellten die Gesundheitsminister klar, dass Impfungen gegen COVID-19 und gegen Influenza zeitgleich verabreicht werden können. may

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