DEUTSCHER ÄRZTETAG
Schwangere Ärztinnen: Keine automatischen Beschäftigungsverbote


Die Delegierten des 125. Deutschen Ärztetages appellieren an die Krankenhausträger, die Regelungen des 2018 novellierten Mutterschutzgesetzes umzusetzen. „Die Freiheitsgrade müssen dringend genutzt werden“, hieß es in einem Antrag, der mit großer Mehrheit angenommen wurde. Es dürfe nach der „Bekanntgabe einer Schwangerschaft jeweils nicht zu einem absoluten Beschäftigungsverbot der schwangeren Mitarbeiterin“ kommen. Stattdessen müsse es eine Gefährdungsbeurteilung für jeden Arbeitsplatz geben und eine Weiterbeschäftigung der Ärztin gewährleistet werden. Arbeitgeber machten bislang nur unzureichend von den Möglichkeiten Gebrauch.
Noch schwieriger sei die Situation im Umgang mit den Aufsichtsbehörden: In einem zweiten Antrag forderten die Delegierten, dass die zuständigen Aufsichtsbehörden in den Ländern sich auch an die Neuregelungen im Mutterschutzgesetz halten müssten. „Entscheidungen erfolgen entweder gar nicht oder für Schwangere mit dem Wunsch nach Weiterbeschäftigung zu spät.“ Es gebe deutliche Unterschiede zwischen den Bundesländern, es komme teilweise bei gleichen Sachverhalten und Arbeitsplatzbeschreibungen zu unterschiedlichen Entscheidungen. Aber: „Föderalismus darf nicht zur Ungleichbehandlung von Schwangeren führen.“ bee
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