BEKANNTGABEN DER HERAUSGEBER: Kassenärztliche Bundesvereinigung
Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Mutterschafts-Richtlinien


Bekanntmachungen
Beschluss
des Gemeinsamen Bundesausschusses
über eine Änderung der Mutterschafts-Richtlinien:
Aufnahme einer Versicherteninformation zur Durchführung der Nicht-invasiven Pränataldiagnostik zur Bestimmung des Risikos autosomaler Trisomien 13, 18 und 21 mittels eines molekulargenetischen Tests (NIPT-Trisomie 13,18,21) für die Anwendung bei Schwangerschaften mit besonderen Risiken
Vom 19. August 2021
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner Sitzung am 19. August 2021 beschlossen, die Mutterschafts-Richtlinien (MU-RL) in der Fassung vom 10. Dezember 1985 (BAnz. Nr. 60a vom 27. März 1986), die zuletzt durch die Bekanntmachung vom 20. August 2020 (BAnz AT 23.11.2020 B3) geändert worden ist, wie folgt zu ändern:
I.
Die Richtlinie wird wie folgt geändert:
1. In Abschnitt B. in der neuen Nummer 3 Absatz 1 Buchstabe e) wird der neue Satz 3 wie folgt geändert:
a) Die Wörter „Ein statistisch erhöhtes Risiko“ werden durch die Wörter „Eine statistisch erhöhte Wahrscheinlichkeit“ ersetzt.
2. In Abschnitt B. in der neuen Nummer 3 wird nach dem neuen Absatz 2 Satz 4 der Satz „Diese Regelungen zur NIPT lassen die sonstigen rechtlichen Voraussetzungen, insbesondere datenschutzrechtliche Vorgaben im Hinblick auf besonders schützenswerte genetische Daten, unberührt.“ eingefügt.
3. In Abschnitt B in der neuen Nummer 3 wird im neuen Absatz 3 Satz 7 die Angabe „(Anlage X)“ durch die Angabe „(Anlage 8)“ ersetzt.
4. Die Anlagen werden wie folgt geändert:
Den Mutterschafts-Richtlinien wird folgende Anlage angefügt:
„Anlage 8…[Patienteninformation des G-BA:
https://www.g-ba.de/downloads/17–98–5156/2021–08–19_
G-BA_Versicherteninformation_NIPT_Ansichtsexemplar.pdf]“
II.
Dieser Beschluss tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger und gemeinsam mit dem gefassten Beschluss über eine Änderung der Mutterschafts-Richtlinien (Mu-RL): Nicht-invasive Pränataldiagnostik zur Bestimmung des Risikos autosomaler Trisomien 13, 18 und 21 mittels eines molekulargenetischen Tests (NIPT) für die Anwendung bei Schwangerschaften mit besonderen Risiken vom 19. September 2019 (BAnz AT 20.12.2019 B6) in Kraft.
Berlin, den 19. August 2021
Gemeinsamer Bundesausschuss
gemäß § 91 SGB V
Der Vorsitzende
Prof. Hecken
Redaktionelle Anmerkung der KBV: Der Beschluss ist am 9. November 2021 in Kraft getreten. Weitere Informationen finden Sie auf der Website des G-BA: https://www.g-ba.de/beschluesse/4987/.
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