ArchivDeutsches Ärzteblatt49/2021E-Health: Erhebliche Zweifel an Aussagekraft der E-Rezept-Tests

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E-Health: Erhebliche Zweifel an Aussagekraft der E-Rezept-Tests

Haserück, André; EB

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In Arzt- und Zahnarztpraxen werden laut Ärzten und Apothekern etwa zwei Millionen Rezepte täglich ausgestellt. Foto: picture alliance/dpa/Mohssen Assanimoghaddam
In Arzt- und Zahnarztpraxen werden laut Ärzten und Apothekern etwa zwei Millionen Rezepte täglich ausgestellt. Foto: picture alliance/dpa/Mohssen Assanimoghaddam

Die meisten Gesellschafter der gematik sehen deren öffentliche Aussage, dass die bisherige Testphase zur Einführung des Elektronischen Rezepts (E-Rezept) „erfolgreich“ verlaufen sei, mit großer Skepsis. Aus Sicht von Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV), Kassenzahnärztlicher Bundesvereinigung (KZBV), Bundesärztekammer (BÄK), Bundeszahnärztekammer (BZÄK), Deutscher Krankenhausgesellschaft (DKG) sowie des Deutschen Apothekerverbands (DAV) stellen sich die Tests in der Fokusregion Berlin-Brandenburg als „nicht aussagekräftig“ dar. Der Grund: In der ursprünglichen Testphase hätten sogenannte Mengengerüste, die als Qualitätskriterien dienen, bis Ende September erreicht werden sollen. Selbst nach einer Verlängerung bis Ende November seien diese aber noch immer nicht erreicht, so die Kritik. So sollten für einen bundesweiten Rollout mindestens 1 000 E-Rezepte ausgestellt und erfolgreich abgerechnet worden sein – aktuell sind es allerdings lediglich 42. Zudem sei weder die Anzahl der teilnehmenden Systeme in den Arzt-, Zahnarztpraxen beziehungsweise Apotheken noch die Anzahl der teilnehmenden Krankenkassen im Test erreicht worden. An den E-Rezept-Tests sei bisher auch kein Krankenhaus beteiligt gewesen. Ob alle Anwendungen uneingeschränkt funktionierten, sei aufgrund des niedriger ausgefallenen Testvolumens „zweifelhaft und daher noch nicht abschließend zu beurteilen“, so die gematik-Gesellschafter. Fehlerhaft übermittelte E-Rezepte würden nicht nur eine Belastung für Ärzte, Zahnärzte und Apotheken, sondern insbesondere auch eine Gefährdung der Patientensicherheit darstellen. Ärzte, Zahnärzte, Apotheker und Krankenhäuser appellierten dringend an den Gesetzgeber, die Anwendung des E-Rezeptes erst nach einer ausreichenden Testphase und erwiesener Praxistauglichkeit für den Regelbetrieb in den Praxen vorzusehen. Bislang soll das E-Rezept zum 1. Januar 2022 verpflichtend für diejenigen eingeführt werden, die dazu technisch in der Lage sind, E-Rezepte zu erstellen beziehungsweise einzulösen. aha/EB

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