BRIEFE
Coronapolitik: Unterlassene Hilfeleistung


Die Ampel (konkreter die FDP) hat sich wiederholt für Rechtssicherheit und Verhältnismäßigkeit bei der Pandemiebekämpfung ausgesprochen. Kann das als Vorsorge und Prävention ausreichen?
Bei einem plötzlichen Großschadensereignis wird man um eine Triage möglicherweise nicht herumkommen. Aber bei einem sich seit Monaten abzeichnenden Ereignis kann von „plötzlich“ keine Rede mehr sein.
Dennoch sind Kliniken dabei, sich auf eine Triage vorzubereiten. Mit anderen Worten: Die untätige Politik zwingt eine Triage herbei, die in einem solchen Falle eine „rechtssichere“ unterlassene Hilfeleistung darstellt, und das Sterben lassen auf einen rechtssicheren Vorgang reduziert.
Das Grundgesetz enthält nicht nur einen Artikel zur Freiheit, sondern auch zur körperlichen Unversehrtheit.
Was ist das höhere Rechtsgut: eine zeitweise und korrigierbare Einschränkung von Freiheitsrechten oder der nicht korrigierbare Verlust des Lebens?
Leben wir, um Gesetze zu machen, oder machen wir Gesetze, um zu leben?
Was ist das für eine lebensverachtende Politik?
Dr. med. E. Jacobsohn, 16321 Bernau