ArchivDeutsches Ärzteblatt49/2021Vorgaben der Kassenärztlichen Bundesvereinigung für die Vergütung der Leistungen der Coronavirus-Impfverordnung gemäß § 6 der Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 vom 30. August 2021 mit Wirkung zum 16. November 2021

BEKANNTGABEN DER HERAUSGEBER: Kassenärztliche Bundesvereinigung

Vorgaben der Kassenärztlichen Bundesvereinigung für die Vergütung der Leistungen der Coronavirus-Impfverordnung gemäß § 6 der Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 vom 30. August 2021 mit Wirkung zum 16. November 2021

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Vorgaben der Kassenärztlichen Bundesvereinigung

für die Vergütung der Leistungen der Coronavirus-Impfverordnung gemäß § 6 der Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 vom 30. August 2021 mit Wirkung zum 16. November 2021

Die Bekanntmachung ist abrufbar unter: http://daebl.de/PG64*

Berlin, den 19.11.2021

Kassenärztliche Bundesvereinigung, K.d.ö.R., Berlin

*Hinweis:
Die Bekanntmachung kann auf Anforderung auch in Papierform zur Verfügung gestellt werden.

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