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Brust- und Lungenkrebs: Neue Mindestmengen reduzieren das Angebot
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Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat Mindestmengen bei Operationen von Brust- und Lungenkrebs im Krankenhaus festgeschrieben. Demnach gilt künftig für Brustkrebsoperationen eine Mindestmenge von 100, für Lungenkrebsoperationen von 75 pro Jahr und Krankenhausstandort. Außerdem setzt der G-BA die bestehende Mindestmenge für komplexe Operationen an der Bauchspeicheldrüse von zehn auf 20 herauf und aktualisierte auch die Liste der Operationen, die unter die Mindestmenge fallen. „Mindestmengen haben eine ganz klare und wichtige Aufgabe: Sie sollen sicherstellen, dass ein Krankenhaus aufwendige, technisch höchst anspruchsvolle und komplikationsträchtige Operationen nicht nur gelegentlich durchführt“, sagte Karin Maag, unparteiisches Mitglied des G-BA und Vorsitzende des Unterausschusses Qualitätssicherung. Durch die gewählte Höhe sei „sichergestellt“, dass die komplexen Eingriffe an einem Krankenhausstandort mehrfach pro Monat durchgeführt werden und ein ausreichendes Maß an Routine besteht. Der G-BA schätzt, dass sich die chirurgischen Behandlungen des Brustkrebses durch die Mindestmengenvorgabe auf rund 355 Standorte reduzieren wird. 2019 waren in 732 der 1 914 Kliniken solche Eingriffe vorgenommen worden. Eine chirurgische Behandlung von Lungenkrebs könnte geschätzt noch von 90 Standorten angeboten werden (2019: 328). Der Beschluss muss vom Bundesministerium für Gesundheit geprüft werden. Es gilt eine Übergangsfrist für Kliniken bis zum Jahr 2025. may/EB