

Vom neuen Steuertarif werden alle Steuerzahler profitieren. Nach den Plänen der Koalition wird der
Eingangssteuersatz von derzeit 22,9 Prozent 2001 auf 19,9 Prozent, 2003 auf 17 Prozent und 2005 auf 15
Prozent gesenkt werden. Der Spitzensteuersatz soll von derzeit 51 Prozent im nächsten Jahr auf 48,5 Prozent,
2003 auf 47 Prozent und 2005 auf 45 Prozent herabgesetzt werden; er gilt dann allerdings schon für Einkünfte
von mehr als 98 770 Mark. Das trägt dazu bei, dass sich die steuerliche Grenzbelastung im mittleren Tarifbereich
verschärft. Der steuerliche Grundfreibetrag wird von derzeit 13 000 Mark schrittweise auf 15 000 Mark
angehoben. Freiberufler und andere werden schon ab 2001 an der Gegenfinanzierung der Reform beteiligt,
wodurch sich im nächsten Jahr eine Mehrbelastung ergeben und mittelfristig der Entlastungseffekt erheblich
verringern kann. So soll die degressive Abschreibung für bewegliche Anlagegüter von 30 auf 20 Prozent
verringert werden. Die lineare Abschreibung für Gebäude im Betriebsvermögen wird von vier auf drei Prozent
gekürzt. Auch entfällt die Anspar- und Sonderabschreibung nach § 7g EStG. Kg
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