BRIEFE
Gewalt gegen medizinisches Personal: Coronaregeln einhalten


„Wir zeigen alles an, was in den Bereich Bedrohung, Einschüchterung oder Beleidigung geht“ erzählt Hausarzt Kröner. Ihm wurde dann geholfen. Hier ist es leider anders, auch bei Gewalt auf der Straße. Kürzlich habe ich Folgendes miterlebt: Eine Coronaleugnerin und Maskenverweigerin pöbelte Passanten, die Maske trugen, vor dem Haupteingang der Itzehoer Post an. Als Passanten sie aufforderten, einzuhalten und eine Maske aufzusetzen, spuckte sie mir wie auch anderen, die helfen wollten, ins Gesicht. Die angeforderte Polizei tat nichts! Aus meiner Sicht hätte die Randaliererin neben einer Alkoholprobe wenigstens zu einem Coronatest gebracht werden müssen, um eine Ansteckung der angegriffenen Passanten früh zu erkennen. 6 Wochen später schrieb die Staatsanwältin Seyfert, es läge „kein öffentliches Interesse vor, die Opfer sollten ggf. Privatklage erheben“.
Nicht eingehaltene Coronavorschriften und deren Missachtungen werden seit anderthalb Jahren von Polizei und Staatsanwaltschaft abgewimmelt und zur Privatsache erklärt, Coronatote und -infizierte sind offenbar nicht von „öffentlichem Interesse.“ Erstaunlich auch, dass 1980 die Polizei mit Unterstützung der Gerichte mit Gummiknüppeln und Wasserwerfern gegen linke Atomkraftgegner vorgegangen ist, dieses aber heute gegen rechte Demonstranten nirgends stattfindet. Prof. Lauterbach hatte sehr recht, als er erklärte: „Polizei und Ordnungshüter müssten sich darum kümmern, ob Coronaregeln eingehalten werden und nicht, ob Parktickets abgelaufen sind!“
Dr. med. Andreas Schoeneich, 25524 Itzehoe