AKTUELL
Krankenhaus des Maßregelvollzugs: Therapiebedürftige sollen besser erkannt werden
;


Straftäter mit einer Suchtproblematik können per Gerichtsbeschluss in Entziehungsanstalten eingewiesen werden – das genaue Vorgehen in solchen Fällen soll nun reformiert werden. Die Behandlung in den Krankenhäusern des Maßregelvollzugs (KMV) solle sich „wieder stärker auf diejenigen Personen konzentrieren, die wirklich eine Therapie brauchen“, erklärte Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) kürzlich. „Die Kliniken sind überlastet, und zunehmend sind offenbar auch Personen untergebracht, die in der Entziehungsanstalt gar nicht richtig aufgehoben sind, sondern zum Teil sogar den Therapieverlauf der wirklich behandlungsbedürftigen Personen behindern“, sagte der Minister. Er werde „zeitnah“ einen Reformentwurf vorlegen und sich dabei auf die Empfehlungen einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe stützen. Die will vor allem bestehende Definitionen im Gesetz nachschärfen. Im Abschlussbericht der Arbeitsgruppe, die seit Oktober 2020 getagt hatte, heißt es, in den vergangenen Jahren sei „ein kontinuierlicher Anstieg der Zahl der Personen zu verzeichnen, die in einer Entziehungsanstalt gemäß § 64 des Strafgesetzbuches (StGB) untergebracht sind“. Habe es 1995 noch 1 373 Fälle gegeben, seien es 2019 bereits 4 300 gewesen. Es habe sich gezeigt, dass „in nicht unerheblichem Umfang“ Menschen in die Entzugskliniken eingewiesen worden seien, „bei denen keine eindeutige Abhängigkeitserkrankung“ vorliege. Nötig sei, die Unterbringung im KMV wieder stärker auf die Verurteilten zu konzentrieren, die der Behandlung in einer solchen Einrichtung bedürften. afp/may
Kommentare
Die Kommentarfunktion steht zur Zeit nicht zur Verfügung.