ArchivDeutsches Ärzteblatt6/2022Stammzellforschung: Fragliche Embryonenspende

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Stammzellforschung: Fragliche Embryonenspende

Richter-Kuhlmann, Eva

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Das Verbot der Forschung an frühen menschlichen Embryonen sollte aus Sicht der Nationalen Akademie der Wissenschaften Leopoldina fallen. Paare sollten nach erfolgreicher reproduktionsmedizinischer Familienplanung „überzählige“ Embryonen auch zu Forschungszwecken spenden können.

Was mit überzähligen Embryonen geschehen soll, ist in Deutschland rechtlich nicht geklärt. Erwartet wird eine Reform des Embryonenschutzgesetzes. Foto: picture alliance/Phanie BURGER
Was mit überzähligen Embryonen geschehen soll, ist in Deutschland rechtlich nicht geklärt. Erwartet wird eine Reform des Embryonenschutzgesetzes. Foto: picture alliance/Phanie BURGER

Als Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) Mitte Januar die von der Ampelkoalition geplante Abschaffung des Werbeverbots für Abtreibungen (Strafrechtsparagrafen 219 a) auf den Weg brachte, ließ er weitere Pläne der neuen Regierung durchscheinen: Eine neue Kommission soll demnächst Fragen klären, die den „Gesamtbereich der reproduktiven Medizin“ umfassen, sagte er.

Diese Ankündigung, die sich auch im Koalitionsvertrag wiederfindet, lässt auf eine Reform des 30 Jahre alten Embryonenschutzgesetzes (ESG) hoffen. Die Bundesärztekammer sowie Wissenschaftsorganisationen wie die Nationale Akademie der Wissenschaften Leopoldina mahnen diese bereits seit Jahren an, um die Fortpflanzungsmedizin in Deutschland dem Stand der Wissenschaft anzupassen.

Neu diskutiert werden könnte dann auch das umstrittene Thema der Embryonenspende. Die Leopoldina plädiert dafür, dabei auch den Rechtsrahmen für die Embryonenforschung zu erweitern. Insbesondere sollte nach Ansicht der Forschungsorganisation Paaren künftig die Spende von Embryonen, die im Rahmen einer fortpflanzungsmedizinischen Behandlung entstanden sind, für die Forschung erlaubt werden. Bislang dürfen diese sogenannten überzähligen Embryonen – innerhalb einer Grauzone des ESG – nur für andere Paare mit Kinderwunsch gespendet werden.

Neuer Rechtsrahmen angestrebt

Wie sehr diese Forderung verschiedene ethisch-moralische Positionen und Ansichten über die Schutzwürdigkeit von menschlichen Embryonen tangiert, zeigte sich erneut im Januar bei der virtuellen Podiumsdiskussion der Leopoldina zur Forschung an menschlichen Embryonen und mit embryonalen Stammzellen in Deutschland.

Viele wissenschaftliche Fragen zur Embryonalentwicklung, Krankheitsentstehung, Fortpflanzungsmedizin oder Anwendungen von Stammzellen für regenerative und personalisierte Therapien ließen sich nur durch Forschung mit frühen menschlichen Embryonen beantworten, betonte der deutsche Stammzellforscher Prof. Dr. rer. nat. Jürgen Knoblich vom Institut für molekulare Biotechnologie in Wien. Zu ihrer Aufklärung dürften jedoch in Deutschland tätige Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aktuell nur wenig beitragen.

„Wir brauchen jedoch die Forschung an menschlichen Embryonen, um die embryonale Entwicklung richtig zu verstehen“, sagte er. Nach seiner Ansicht sollte deshalb diese Forschung für hochrangige Forschungsziele auch in Deutschland ermöglicht werden. Knoblich verwies auf die Vielzahl von Embryonen, die im Rahmen fortpflanzungsmedizinischer Behandlungen (In-vitro-Fertilisation, IVF) entstehen und für diese nicht mehr verwendet werden.

Schätzungen zufolge liegen in Deutschland etwa 50 000 überzählige Embryonen auf Eis. Wie viele es genau sind, wisse niemand, weil sie nicht offiziell gezählt würden, sagte Prof. Dr. Horst Dreier, Jurist und Rechtsphilosoph der Universität Würzburg. „Vielleicht ist es auch das Doppelte oder Dreifache.“ Aus dem IVF-Register lässt sich nur erkennen, dass allein im Jahr 2019 rund 20 000 Embryonen kryokonserviert, aber nur 10 000 Embryonen aufgetaut und zur Herbeiführung einer Schwangerschaft übertragen wurden. Die übrigen können bislang nur für andere Paare mit Kinderwunsch gespendet werden. Dies geschieht jedoch nur in den wenigsten Fällen. Eine dritte Option, nämlich Embryonen für hochrangige Forschungsziele zur Verfügung zu stellen, besteht für Paare in Deutschland derzeit nicht.

Diese fehlende Möglichkeit kritisieren die Leopoldina und die Union der deutschen Akademien der Wissenschaften in ihrer gemeinsamen Stellungnahme „Neubewertung des Schutzes von In-vitro-Embryonen in Deutschland“ von 2021. Sie fordern, Embryonenforschung für hochrangige Forschungsziele im Einklang mit internationalen ethischen Standards künftig zu ermöglichen und den Paaren die Entscheidungshoheit darüber zu geben, ob überzählige Embryonen für die Forschung zur Verfügung gestellt werden. Mithilfe einer unabhängigen Beratung im Vorfeld könnten Betroffene informierte Entscheidungen treffen, meinen die Wissenschaftsorganisationen.

„Doppelmoral“ in Deutschland

Thematisiert wurde bei der Podiumsdiskussion zudem eine in Deutschland herrschende „Doppelmoral“: Bisher müssten deutsche Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die mit humanen embryonalen Stammzellen arbeiten möchten, diese unter strengen Auflagen importieren. Von den Fortschritten, die in anderen Ländern durch Forschung in diesem Bereich erzielt würden, profitiere Deutschland aber durchaus „als Trittbrettfahrer“, argumentierte Dreier.

Eine Neuregelung mit einem entsprechenden Rechtsrahmen würde in Deutschland tätigen Forscherinnen und Forschern die Möglichkeit geben, mehr zum wissenschaftlichen Erkenntnisgewinn beizutragen. Eindeutig Position bezog Dreier insbesondere bezüglich einer Neubewertung des Embryonenschutzes. „Eine Blastozyste ist noch kein unteilbares Leben und damit kein Individuum“, erklärte er. Als artspezifisches, aber noch nicht individuelles Leben könne ihr in den Tagen vor der Nidation noch keine Menschenwürde zukommen, die es zu schützen gelte.

Die katholische Moraltheologin Prof. Dr. theol. Kerstin Schlögl-Flierl von der Universität Augsburg möchte dagegen menschliches Leben von Beginn an, konkret der Verschmelzung von Ei- und Samenzelle, geschützt wissen. Nach ihrer Auffassung verfügt bereits der frühe menschliche Embryo über die Menschenwürde und ein Lebensrecht wie der geborene Mensch. „Die Schutzwürdigkeit der Embryonen steht vor der Forschungsfreiheit“, erklärte die Theologin, die auch Mitglied im Deutschen Ethikrat ist. Mit Blick auf verwaiste menschliche Embryonen sagte sie, man müsse alles tun, um dem ursprünglichen Grund ihrer Herstellung – nämlich der Fortpflanzung – gerecht zu werden. Die Anstrengungen für die Adoption sollten verstärkt werden. „Und im Forschungsbereich sollten alle Alternativen ausgeschöpft werden.“

Gefahr des Dammbruchs

„Embryonen dürfen nicht als Forschungsobjekte wahrgenommen werden“, betonte bei der Podiumsdiskussion auch der ehemalige Bischof der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck, Prof. Dr. theol. Martin Hein. Obwohl er die in Deutschland vorherrschende „Doppelmoral“ durch die Nutzung von Forschungsergebnissen aus dem Ausland kritisiere, stehe auch er einer Forschung an überzähligen Embryonen sehr restriktiv gegenüber. „Ich sehe eine ‚slippery slope‘“, sagte er. Maximale Verbote aufzustellen, sei jedoch auch schwierig. „Die Embryoadoption muss forciert werden. Zudem muss der Umgang mit den überzähligen Embryonen endlich geklärt werden. Wir brauchen Verfahrensregeln.“

International existieren keine verbindlichen Abkommen über die Forschung mit humanen Embryonen. In einigen Ländern ist diese in engen Grenzen erlaubt. Meist darf bis zu 14 Tage nach der Befruchtung an Embryonen außerhalb des menschlichen Körpers geforscht werden. Die Frist von 14 Tagen als Grenzlinie für die In-vitro-Forschung an Embryonen geht auf die bioethischen Empfehlungen des Warnock Reports von 1984 zurück. Da dieser Zeitpunkt den eigentlichen Beginn der Schwangerschaft ausmacht, fand der Vorschlag in vielen Ländern Akzeptanz.

Dr. med. Eva Richter-Kuhlmann

Stammzellforschung – ein Überblick

Seit Ende der 1990er-Jahre werden zu Forschungszwecken Stammzelllinien aus humanen embryonalen Stammzellen generiert (hES-Zellen) – verknüpft einerseits mit vielen Hoffnungen auf künftige Zellersatztherapien und andererseits mit ethisch-moralischen Fragen.

In Deutschland ist die Gewinnung von hES-Zellen durch das Embryonenschutzgesetz verboten. Ein Import von Stammzelllinien ist jedoch durch das Stammzellgesetz aus dem Jahr 2002 erlaubt, wenn hochrangige Forschungsziele erreicht werden sollen. Eine im Gesetz fixierte „Stichtagsregelung“ ermöglicht die Einfuhr von Stammzelllinien, die vor dem 1. Januar 2007 hergestellt wurden. Dem aktuellen Erfahrungsbericht der Bundesregierung über die Durchführung des Stammzellgesetzes zufolge (2021) wurden von 2002 bis Ende 2019 insgesamt 153 Genehmigungen für die Einfuhr und/oder die Verwendung von hES-Zellen bei deutschen Forschungsvorhaben erteilt.

Gleichzeitig geforscht wird seit etwa 15 Jahren an humanen induzierten pluripotenten Stammzellen (hiPS-Zellen), die durch Reprogrammierung aus differenzierten adulten Körperzellen ethisch unproblematisch gewonnen werden können. Die Forschung hat sich dabei – beispielsweise durch die Gen-Editierung – in den letzten Jahren konsequent weiterentwickelt. Neue technische Methoden haben die Effektivität und Reproduzierbarkeit bei der Generierung von hiPS-Zellen sowie ihre Differenzierung in verschiedene spezialisierte Zelltypen verbessert. Völlig genetisch und epigenetisch identisch zu hES-Zellen sind sie allerdings nicht. Krankheitsursachen werden daher oft mit beiden Zelltypen erforscht. Es laufen klinische Studien zur Behandlung von Krebs und der Parkinson-Krankheit.

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