BEKANNTGABEN DER HERAUSGEBER: Kassenärztliche Bundesvereinigung
Richtlinien über neue Untersuchungs-und Behandlungsmethoden (NUB-Richtlinien)


am 10. Dezember 1999 hinsichtlich der Richtlinien über neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden (NUB-Richtlinien) in der Fassung vom 4. Dezember 1990 (Bundesarbeitsblatt Nr. 2 vom 31. Januar 1991), zuletzt geändert am 7. September 1999 (BAnz. S. 18717) beschlossen
1. die Beschlüsse zur Anlage 1 der NUB-Richtlinien ("Untersuchungs- und Behandlungsmethoden, die der Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen als neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden anerkannt hat") in die Anlage A
2. die Beschlüsse zur Anlage 2 der NUB-Richtlinien ("Untersuchungs- und Behandlungsmethoden, die der Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen nicht als neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden anerkannt hat") in die Anlage B
3. die Beschlüsse zur Anlage 3 der NUB-Richtlinien ("Untersuchungs- und Behandlungsmethoden, die der Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen mangels für eine Beurteilung ausreichender Unterlagen nicht als neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden anerkannt hat") in die Anlage B
der Richtlinien über die Einführung neuer Untersuchungs- und Behandlungsmethoden und über die Überprüfung erbrachter vertragsärztlicher Leistungen gemäß § 135 Abs. 1 i. V. m. § 92 Abs. 1
Satz 2 Nr. 5 SGB V in der Fassung vom 1. Oktober 1997 (BAnz. S. 15 232), zuletzt geändert am 26. April 1999 (BAnz. S. 9394) zu überführen.
Die zu den anerkannten Methoden der Anlage 1 beschlossenen Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen gelten ebenso fort wie die Beschlüsse zu den nicht anerkannten Methoden der Anlagen 2 und 3.
Die NUB-Richtlinien und ihre Anlagen werden mit der Überführung der vorgenannten Beschlüsse aufgelöst.
Dieser Beschluss tritt am Tage nach der Bekanntmachung im Bundesanzeiger in Kraft.
Bonn, den 10. Dezember 1999
Bundesausschuss der Ärzte
und Krankenkassen
Der Vorsitzende
J u n g
Kommentare
Die Kommentarfunktion steht zur Zeit nicht zur Verfügung.