

Der Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen hat die nachstehende Änderung seiner Richtlinien
über die Früherkennung von Krankheiten bei Kindern gemäß § 26 SGB V beschlossen. Grundlage der
Entscheidung waren eingehende Beratungen in seinem Arbeitsausschuss "Prävention". Als Ergebnis dieser
Beratungen mit Sachverständigen sind bei den Vorsorgeuntersuchungen U3 bis U5 folgende Ergänzungen zu
den Themen Mundgesundheit und Zahnpflege zu beachten: Bei der U3 sollen Ernährungshinweise im Hinblick
auf Mundgesundheit gegeben werden (zum Beispiel zur besonderen Bedeutung des Stillens und der
Fluoridprophylaxe), bei der U5 Hinweise zu Mundhygiene und zahnschonender Ernährung (zum Beispiel zur
Fluoridprophylaxe, zu zahnschonender Ernährung durch zuckerfreie Kost, zu Trinkgewohnheiten und zur
Vermeidung kariesfördernden Verhaltens wie des Dauernuckelns an mit Fruchtsäften gefüllten Trinkflaschen)
und bei der U6 Hinweise zur Zahnpflege (zum Beispiel zur richtigen Technik und Häufigkeit des Zähneputzens).
Mit dieser Ergänzung der Richtlinien trägt der Bundesausschuss dem Anliegen Rechnung, primärpräventive
Konzepte der Zahn-, Mund- und Kiefergesundheit in den Vorsorgeuntersuchungen stärker zu berücksichtigen.
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