ArchivDeutsches Ärzteblatt9/2022Berufsstart mit Kind: Noch ein steiniger Weg

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Berufsstart mit Kind: Noch ein steiniger Weg

Rosch, Lisa; Richter-Kuhlmann, Eva

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Medizin studieren mit Kind – doppelt schwer oder einfach clever? Viele Medizinstudentinnen und junge Ärztinnen hadern mit der Frage, wann der „richtige“ Zeitpunkt für ein Kind ist. Fakt bleibt auch 2022: Einfach ist es nie.

Studium, klinische Ausbildung und Mutterschaft – für viele Medizinstudentinnen kommt dies immer noch der Quadratur des Kreises gleich und ist nur mit sehr viel privater Unterstützung zu bewältigen. Foto: Natalija Rajsic/iStock
Studium, klinische Ausbildung und Mutterschaft – für viele Medizinstudentinnen kommt dies immer noch der Quadratur des Kreises gleich und ist nur mit sehr viel privater Unterstützung zu bewältigen. Foto: Natalija Rajsic/iStock

Der Pullover ist ohnehin schon überdimensioniert, darüber kommt noch eine weite Jacke und ein übergroßer Schal. So betritt Claudia Jüttner den Kursraum der Medizinischen Fakultät. Im Winter kann sie den Acht-Monats-Bauch gut verstecken – glücklicherweise ist der Pathologiekurs nicht im Sommer. Ein Filmszenario? Nein, Studienalltag einer Medizinstudentin im Jahr 2016 an der Technischen Universität (TU) Dresden.

„Da stand ich oft da und fühlte mich als Mutter nicht erwünscht in den heiligen Hallen des Lernens.“ Claudia Jüttner, Dresden. Foto: privat
„Da stand ich oft da und fühlte mich als Mutter nicht erwünscht in den heiligen Hallen des Lernens.“ Claudia Jüttner, Dresden. Foto: privat

Mittlerweile ist Jüttner 36 Jahre alt und Mutter einer Tochter: „Während meiner Schwangerschaft fand ich es schwierig, Medizin zu studieren – manche Kurse sollten mir ,zu meinem Schutz‘ verwehrt werden“, erzählt sie dem Deutschen Ärzteblatt. Gleichzeitig hätte es keine Regelung gegeben, durch die sie diese ohne Nachteil hätte nachholen können. „Es gab keine Gewähr für eine verlängerte Studienzeit und damit verbundene finanzielle Aufwendungen. Man konnte mir nicht mal garantieren, dass ich im nächsten Jahr einen Platz bekäme“, berichtet die junge Ärztin.

Studium und Familienplanung – oft ein Kraftakt

Jüttner ist kein Einzelfall: Mehr als 131 000 Studierende mit Kindern sind laut dem Deutschen Studentenwerk aktuell an deutschen Hochschulen eingeschrieben. Wie viele der rund 100 000 Medizinstudierenden nebenbei eine Kinderbetreuung stemmen, dazu gibt es keine bundesweiten Zahlen. Doch jeder kennt sie aus seinem Studium, die Kommilitoninnen, die hochschwanger im Vorlesungssaal sitzen oder zwischen zwei Kursen stillen gehen. Und die Kommilitonen, die spät abends erst in die Bibliothek kommen, wenn die Kinder im Bett sind.

Wieso muten sich Studentinnen und Studenten diese Mehrbelastung zu? Oder machen sie es genau richtig? Ist es für Ärztinnen und Ärzte vielleicht sogar einfacher, die Familienplanung während des Studiums abzuschließen?

Für Dr. med. Jens Danielczok war es eine bewusste Entscheidung, ein Kind während des Medizinstudiums zu bekommen. „Meine Frau und ich haben uns bereits in der Vorklinik kennengelernt. Für uns beide war klar, dass wir mit unserer gemeinsamen Familienplanung bereits zum Ende des klinischen Abschnitts starten wollen.“

Examen und PJ werden häufig zum Nadelöhr

Der Arzt befindet sich jetzt im letzten Weiterbildungsjahr zum Allgemeinmediziner und arbeitet seit einiger Zeit in einer Hausarztpraxis. Sein erster Sohn wurde während seines Praktischen Jahres (PJ) und zur Zeit des schriftlichen Examens an der Universität Homburg geboren. Auswirkungen auf seine Studienleistungen hatte das für den 31-jährigen Familienvater nicht. „Für mich spielte es keine große Rolle, da ich bereits im PJ war und mich dank meiner Frau sehr gut auf die Abschlussprüfung vorbereiten konnte.“ Seine Frau habe hingegen zwischen dem Examen und dem PJ ein Jahr pausieren müssen, da das PJ von ihr nur entweder zu 100 Prozent oder zu 50 Prozent absolviert werden konnte. „Sehr schade fanden wir, dass ich mein PJ nicht sinnvoll pausieren konnte. Für meine Frau hätte es keinen Sinn gemacht, das PJ halbtags anzutreten, da sich dadurch die PJ-Zeit auf zwei Jahre verlängert hätte“, erläutert er dem Deutschen Ärzteblatt. Die Elternzeit wurde durch die Uni als Urlaubssemester geführt.

Schwierig gestaltete sich das Medizinstudium nach der Entbindung ihres Kindes auch für Jüttner: Da das Mutterschutzgesetz erst seit seiner Reform 2018 auch für Studentinnen gilt, sei sie damals ausschließlich auf die individuelle Kulanz von Professorinnen und Professoren und Seminarleitern angewiesen gewesen, berichtet die Ärztin. Regelungen bezüglich „Kindkrank“ oder Betreuungsengpässen gab es schlicht nicht. „Ich musste sogar während des gesetzlichen Mutterschutzes ärztliche Atteste vorlegen, um von Prüfungen zurücktreten zu können“, erläutert sie. „Als ich später Pausen zum Stillen/Abpumpen brauchte, musste ich darauf bestehen und mir wurde angedroht, dass das Fehlzeiten seien und ich die Praktika wiederholen sollte. Letztlich kam es zum Glück nicht dazu, aber unangenehm war es trotzdem.“ Aufgefallen sei ihr während dieser Zeit auch, wie wenig barrierefrei der Campus sei. „Mit dem Kinderwagen kam man quasi nirgendwo rein. Da stand ich oft da und fühlte mich als Mutter nicht erwünscht in den heiligen Hallen des Lernens.“

Audit „berufundfamilie“ zertifiziert Universitäten

Tatsächlich hängt es allein von der jeweiligen Universität ab, wie familienfreundlich die Rahmenbedingungen für Studierende mit Kindern sind. Bundeseinheitliche Vorgaben, wie mit Fehlzeiten durch Kinderbetreuung, Krankentagen des Kindes oder Stillzeiten umzugehen ist, gibt es nicht. Studentenwerke und Studiendekanate sollen eine Anlaufstelle sein, um zu klären, wie der Studienfortschritt während einer Schwangerschaft und nach der Geburt gesichert werden kann.

Eine Checkliste, die Beispiele für gelungene Rahmenbedingungen für studierende Eltern aufzeigt, gibt es bei der Bundesärztekammer. Kinderbetreuungsangebote der Unis mit Öffnungszeiten auch am Wochenende, Still- und Wickelzimmer, Eltern-Kind-Arbeitsräume, flexible PJ-Zeiten und Kindkrankentage sowie die Möglichkeit des Teilzeitstudiums sind nur einige Beispiele, wie die Universitäten und Kliniken ihre Studenten mit Kindern unterstützen können.

Eine unabhängige Bewertung bietet das Audit „berufundfamilie“. Es zeichnet über seine Zertifizierung Universitäten aus, die familienfreundliche Maßnahmen umgesetzt haben. Zertifikatsträger sind beispielsweise die Unikliniken Marburg, Gießen, Hamburg-Eppendorf, Münster und Schleswig-Holstein mit den Standorten Kiel und Lübeck sowie die Universitätsmedizin Göttingen.

Mittlerweile besteht ein Elternzeitanspruch auch für Studierende für maximal 36 Monate. Das Studium muss für diese Zeit pausiert werden, es müssen Urlaubssemester genommen werden. Vorteilhafter wäre für viele Studierende mit Kind jedoch eine flexible Studienordnung und die Möglichkeit, Kurse so zu terminieren, dass sie trotz Kinderbetreuung ohne Zeitverlust weiterstudieren können. Während des Mutterschutzes gilt für Studentinnen die Besonderheit, dass sie die für Arbeitnehmerinnen gesetzlich vorgeschriebenen Mutterschutzfristen von sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt nicht wahrnehmen müssen, sondern am Unterricht teilnehmen können. Dabei besteht ein Anspruch auf Stillzeiten und Räumlichkeiten zum Stillen.

Eine Besonderheit für Medizinstudierende stellt das Praktische Jahr dar. Eine Unterbrechung des PJ ist für zwei Jahre möglich. Absolviert man das PJ, sind jedoch für schwangere oder stillende PJ-Studentinnen einige Tätigkeiten verboten, beispielsweise in Bereichen mit Infektionsgefahr, Bereichen mit ionisierender Strahlung sowie Tätigkeiten in der Nothilfe, ständiges Stehen, schwere körperliche Arbeiten, Nachtarbeit, Umgang mit Gefahrstoffen, Umgang mit desorientierten und aggressiven Patienten. Wie das PJ trotzdem fortgeführt werden kann, sollte mit dem Studiendekanat und den zuständigen Leitenden Ärztinnen und Ärzten abgesprochen werden. Zudem muss eine Gefährdungsbeurteilung erstellt werden. Verantwortlich dafür ist die Universität. Liegen relevante Gefahren für Mutter und Kind vor, kann ein Teilnahmeverbot resultieren und der Studienfortschritt gefährdet sein. Das Mutterschutzgesetz fordert jedoch, dass primär entsprechende Schutzmaßnahmen getroffen und Alternativen gefunden werden, bevor pauschale Verbote ausgesprochen werden.

In der Chirurgie stoßen Schwangere oft auf Probleme

Insbesondere der chirurgische Abschnitt birgt Schwierigkeiten bei der Umsetzung der geforderten Inhalte. Die meisten Universitäten halten keine generelle Lösung vor, sondern treffen in Absprache mit der Schwangeren Einzelfallentscheidungen. Praxistaugliche Tipps und studienbasierte Anleitungen, wie die Arbeit im OP trotz Schwangerschaft ermöglicht werden kann, gibt das Projekt „OpidS – Operieren in der Schwangerschaft“ (Kasten). Was für Chirurginnen gilt, kann auch auf Medizinstudentinnen übertragen werden. Ob die notwendigen Maßnahmen, wie beispielsweise das Patientenscreening auf Hepatitis C und HIV, umgesetzt werden können, muss mit der jeweiligen Universität abgesprochen werden.

Auch finanziell gestaltet sich eine Elternschaft für Studierende oft schwierig. Doch es gibt staatliche Hilfen für studierende Eltern, die beantragt werden können. Die Höhe des Elterngeldes hängt von dem zuvor erwirtschafteten Einkommen ab. Wer nicht gearbeitet hat, kann die Mindestsumme von 300 Euro erhalten. Eine weitere Unterstützung wird durch das Kindergeld gewährleistet. Dieses beträgt 2022 für das erste Kind 219 Euro und steht einem der beiden Elternteile zu. Eine andere staatliche Leistung ist der sogenannte Kinderzuschlag, eine Ergänzungsleistung zum Kindergeld für Familien mit geringem Einkommen. Vorsicht ist für Studierende geboten, die BaföG beziehen. Unterbrechen sie ihr Studium für mehr als drei Monate, können sie den Anspruch verlieren. Eine Verlängerung des BaföG-Bezugs kann jedoch beantragt werden, wenn man wegen einer Schwangerschaft beziehungsweise Kindererziehung länger studiert. Auch die Beantragung eines Kinderbetreuungszuschlags ist möglich.

Individuelle Konstellation ist entscheidend für Erfolg

Ist eine Elternschaft während des Medizinstudiums nun zu empfehlen? Jüttner hat das Studium mit Kind rückblickend als eine sehr anstrengende Zeit empfunden, in der es sich oft anfühlte, als „sei das System gegen sie“. Der Studienbetrieb war an ihrer Universität nicht darauf ausgelegt, dass man als Student oder Studentin familiäre Verpflichtungen hat. Als Nachteil empfand sie auch die Einsamkeit, da man naturgemäß nicht mehr so viel mit anderen Studierenden unternehmen kann. „Mutter zu sein bedeutete für mich auch Verzicht auf die Teilhabe am studentischen Leben.“

Pauschal abraten würde die junge Ärztin von dem Projekt „Familiengründung während der Studienzeit“ jedoch trotzdem nicht: „Es kommt auf die individuelle Konstellation und auch den Lebensentwurf an“, sagt sie. „Wer Kinder fest in sein Leben einplant und die nötigen Voraussetzungen hat, kann die ersten Jahre der Elternschaft im Studium vielleicht besser bewältigen als in der Weiterbildungszeit.“ Die persönliche Entwicklung, die man durch die Verantwortung für einen anderen Menschen erfahre, sei nicht zu vernachlässigen. Eigenschaften wie Flexibilität, Durchhaltevermögen, Organisationstalent und das Meistern von Belastungsproben generierten studentische Eltern ganz automatisch.

Der Unterstützungsbedarf bleibt weiterhin hoch

Danielczok und seine Frau haben mittlerweile ihr zweites Kind bekommen – und zwar während der Weiterbildungszeit. Im direkten Vergleich existieren auf jeden Fall finanzielle Vorteile durch die feste Anstellung bei der Geburt des zweiten Kindes. Allerdings bedeute eine Pause in der Weiterbildungszeit auch einen Bruch mit der Routine sowie ein schlechtes Gewissen gegenüber den Kollegen, sagt er. Alles in allem empfiehlt der junge Arzt sein Familienplanungsmodell unter bestimmten Bedingungen weiter: „Für Studierende, die finanziell gute Unterstützung haben und die mehrere Kinder planen, führt meines Erachtens kein Weg daran vorbei, im Studium mit der Kinderplanung anzufangen“, sagt er. Insgesamt würde er sich jedoch sehr viel mehr Unterstützung wünschen, staatlich sowie von den Universitäten und den Prüfungsämtern. Gerade angesichts des hohen Anteils der weiblichen Medizinstudentinnen könne man es sich eigentlich nicht leisten, weiterhin junge Mediziner und Medizinerinnen mit der Frage um Familie und Karriere im Stich zu lassen. Dr. med. Lisa Rosch

Operieren in der Schwangerschaft

Mit dem neuen Mutterschutzgesetz rückte die individuelle Gefährdungsbeurteilung des Arbeitsplatzes stärker in den Fokus. Ein Beschäftigungsverbot für Schwangere kann nun nur noch bei „unverantwortbarer Gefährdung“ ausgesprochen werden – allein die Tätigkeit im OP-Saal ist kein Ausschlusskriterium mehr. Im Mittelpunkt steht stattdessen die individuelle Gefährdungsbeurteilung.

Die Initiative „Operieren in der Schwangerschaft“ (OPidS) der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie (DGOU) gibt Empfehlungen und Anleitungen, wie der OP auch für Schwangere gestaltet werden kann. Engagiert haben sich in den letzten Jahren besonders zwei junge Chirurginnen: Dr. med. Maya Niethard und Dr. med. Stefanie Donner. Beide wollten ihre operative Tätigkeit auch während ihrer Schwangerschaften fortführen und haben Anfang 2015 OPidS auf den Weg gebracht. Sie sind überzeugt: Durch eine individuelle Gefährdungsbeurteilung kann das Risiko bei zahlreichen Gefahrenquellen im OP heute weitestgehend minimiert werden. ER


Baustelle Mutterschutzgesetz

Das 2018 novellierte Mutterschutzgesetz ist immer noch nicht befriedigend umgesetzt. Darauf wies erst vor drei Monaten der Deutsche Ärztinnenbund (DÄB) gemeinsam mit dem Deutschen Hebammenverband, dem Deutschen Pflegerat und der Bundesärztekammer hin. In einem Brief an die Ampelkoalition verdeutlichten sie im November 2021 die Probleme, die weiterhin bestehen und schwangere, stillende und jüngst entbundene Frauen an ihrem Arbeitsplatz im Gesundheitswesen in ihrer Berufsausübung behindern und ihre Karrierechancen mindern. Die Reform habe in vielen Einrichtungen statt zu einem diskriminierungsfrei gestalteten Mutterschutz sogar zu einer noch häufigeren Verhängung von Beschäftigungsverboten geführt, mahnten sie.

Kurz zuvor – Anfang November 2021 – hatten auch die Delegierten des 125. Deutschen Ärztetages an die Krankenhausträger appelliert, die Regelungen des novellierten Mutterschutzgesetzes umzusetzen. „Die Freiheitsgrade müssen dringend genutzt werden“, hieß es in einem Antrag, der mit großer Mehrheit angenommen wurde. Es dürfe nach der Bekanntgabe einer Schwangerschaft nicht zu einem absoluten Beschäftigungsverbot der Schwangeren kommen. Stattdessen müsse es eine Gefährdungsbeurteilung für jeden Arbeitsplatz geben und eine Weiterbeschäftigung der Ärztin gewährleistet werden. Zugleich forderten die Delegierten, dass die zuständigen Aufsichtsbehörden in den Ländern sich auch an die Neuregelungen im Mutterschutzgesetz halten müssten. Es gebe deutliche Unterschiede zwischen den Bundesländern, doch Föderalismus dürfe nicht zur Ungleichbehandlung von Schwangeren führen.

Wie schwierig die Situation für viele Medizinstudentinnen und Ärztinnen ist, belegt eine bundesweite Umfrage des Deutschen Ärztinnenbundes aus dem vergangenen Jahr: 43 Prozent der Befragten äußerten Bedenken, ihre Schwangerschaft dem Arbeitgeber zu melden. „Nötig sind Regeln und Handlungshilfen für eine Anwendung des Mutterschutzgesetzes, die es Schwangeren im Normalfall ermöglichen, unter Einhaltung strenger Schutzmaßnahmen ihrer Arbeit nachzugehen, sodass sie keine Verzögerungen in ihrer beruflichen Laufbahn erleiden, nur weil sie Kinder bekommen“, sagte Dr. med. Barbara Puhahn-Schmeiser, Vizepräsidentin des DÄB.

Unterstützt werden die Forderungen nach einer besseren praktischen Regelung des Mutterschutzes vom Präsidenten der Bundesärztekammer, Dr. med. (I) Klaus Reinhardt, und von Dr. med. Susanne Johna, Vorsitzende des Marburger Bundes. „Schwangeren, die auf Grundlage der Gefährdungsbeurteilung und individueller Anpassung der Arbeitsbedingungen weiterhin tätig sein können und wollen, sollte dies ermöglicht werden“, betonte Johna. Reinhardt hält es für „verantwortungslos“, gut ausgebildete Frauen pauschal ins Beschäftigungsverbot zu schicken, weil sie schwanger sind. Wir brauchen einen beschäftigungsfördernden Mutterschutz!“, erklärte er. ER

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