ArchivDeutsches Ärzteblatt PP4/2022Ukrainekrise: Schnelle Reaktion und Solidarität

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Ukrainekrise: Schnelle Reaktion und Solidarität

Bühring, Petra; Haserück, Andrè; Osterloh, Falk

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Nach Angaben des UN-Flüchtlingshilfswerks sind seit Kriegsbeginn bereits mehr als 2,5 Millionen Menschen aus der Ukraine Richtung Westen geflohen. Ein nicht unbedeutender Anteil dürfte in Deutschland Zuflucht suchen – was bedeutet dies konkret für das hiesige Gesundheitssystem?

Weit mehr als 100 000 Kriegsflüchtlinge sind laut Bundespolizei bereits nach Deutschland gekommen. Foto: UME
Weit mehr als 100 000 Kriegsflüchtlinge sind laut Bundespolizei bereits nach Deutschland gekommen. Foto: UME

Am Sonntag, dem 6. März, fuhr ein Bus mit 21 Kindern und Jugendlichen aus der Ukraine auf dem Gelände des Universitätsklinikums Essen vor. Zusammen mit ihren Familien hatten sie teilweise eine fünftägige Reise hinter sich. „Sie waren alle sehr erschöpft“, sagt der Direktor der Kinderklinik III der Universitätsmedizin Essen, Prof. Dr. med. Dirk Reinhardt, dem Deutschen Ärzteblatt (DÄ). „Einerseits war ihnen die Verunsicherung und die Angst anzumerken – auch Angst um die Angehörigen, die sie zurücklassen mussten –, andererseits aber auch die Zuversicht, dass ihre Therapie nun weitergeht.“

Die Kinder und Jugendlichen leiden an Krebs. Wegen des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine konnte ihre Therapie in ihrer Heimat nicht fortgeführt werden. Die meisten der Kinder seien mit Konvois aus verschiedenen Städten der Ukraine nach Polen geflohen, so Reinhardt. Die dortigen Kinderonkologen hätten in Kooperation mit dem St. Jude Hospital Memphis eine Aufnahmeinstitution in der Nähe von Krakau eingerichtet, in der eine erste Sichtung der Patienten erfolgt sei.

Polnische Kapazitäten bereits teilweise ausgeschöpft

„Nachdem die Kapazitäten in Polen weitgehend ausgeschöpft waren, wurden wir über persönliche Kontakte angefragt zu helfen“, sagt Reinhardt. „Mithilfe von Stiftungen wurden Busse organisiert, die seit letztem Samstag die Kinder und ihre Familien nach Deutschland bringen.“ Die Koordination in Deutschland sei über die Gesellschaft für Pädiatrische Onkologie und Hämatologie erfolgt. „Alle kinderonkologischen Kliniken haben ihre Bereitschaft erklärt, Familien aufzunehmen, sodass der erste große Bus mit 21 Kindern und ihren Familien – insgesamt knapp 60 Personen – am vergangenen Sonntagmorgen in Essen angekommen ist.“ Sieben dieser Kinder sind in Essen geblieben. „Zwei von ihnen mussten wir akut aufnehmen“, sagt Reinhardt. „Alle anderen konnten in Apartments der Essener Elterninitiative für krebskranke Kinder untergebracht werden.“ Die übrigen Kinder wurden zusammen mit ihren Familien mithilfe der Johanniter in weitere Krankenhäuser in Nordrhein-Westfalen gebracht, wo sie jetzt behandelt werden. Bis zum 10. März seien mehr als 100 krebskranke Kinder inklusive ihrer Familien in Deutschland aufgenommen worden, so Reinhardt. Ins Universitätsklinikum Essen sind seither noch sieben weitere Kinder gekommen. Da Essen auf Retinoblastome, akute Leukämien und Ewing-Sarkome spezialisiert ist, sind es Kinder mit diesen Diagnosen. Mittlerweile werden in der Essener Kinderonkologie 14 Kinder mit Krebserkrankungen ambulant oder stationär behandelt. „Alle Kinder wurden untersucht und die notwendige Therapie geplant beziehungsweise eingeleitet“, erklärt Reinhardt. „Insgesamt müssen vermutlich sechs Kinder stammzelltransplantiert werden. Hier wurde die Spendersuche initiiert. Drei Kinder benötigen eine Strahlentherapie, die in Kooperation mit dem Westdeutsches Protonentherapiezentrum Essen umgesetzt wird.“

Reinhardt betont, dass die Elterninitiative und der psychosoziale Dienst der Kinderklinik umfassende zusätzliche Aufgaben in der Betreuung der teilweise traumatisierten Patienten, Mütter und Geschwisterkinder erfüllten. Viele ukrainischstämmige Mitarbeiter am Klinikum hälfen beim Dolmetschen oder der Übersetzung der Unterlagen. Auch die jüdische Gemeinde stelle ehrenamtliche Dolmetscher. Deutschlandweit haben sich viele Krankenhäuser bereit erklärt, Patienten aus der Ukraine aufzunehmen und zu versorgen. Ein Kleeblatt-System zur Verteilung von Schwerstverletzten wurde bereits aktiviert.

Zudem organisieren zahlreiche Krankenhäuser Geld- und Sachspenden, um Krankenhäusern in der Ukraine, den Mitarbeitenden des ukrainischen Gesundheitswesens und den Patientinnen und Patienten im Land zu helfen. Überall in Deutschland organisieren derzeit die Akteure des Gesundheitswesens in ihren Bereichen Hilfsleistungen. Pharma-, Medizintechnik- und Großhandelsverbände arbeiten mit dem Medikamentenhilfswerk action medeor zusammen und rufen ihre Mitgliedsunternehmen dazu auf, Arzneimittel, Medizinprodukte und finanzielle Mittel zu spenden. Mit einer Allgemeinverfügung hatte die Bundesregierung zuvor dafür gesorgt, dass Hilfsorganisationen Arznei- und Betäubungsmittel in die Ukraine liefern können.

System bereit für ambulante Versorgung von Flüchtlingen

„Das Gesundheitswesen der Ukraine steht teilweise vor dem Zusammenbruch – darauf bereiten wir uns vor.“ Karl Lauterbach (SPD), Bundesgesundheitsminister. Foto: picture alliance/photothek/Thomas Trutschel
„Das Gesund­heits­wesen der Ukraine steht teil­weise vor dem Zusammen­bruch – darauf bereiten wir uns vor.“ Karl Lauterbach (SPD), Bundes­gesund­heits­minister. Foto: picture alliance/photothek/Thomas Trutschel

Die niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten sind für die medizinische Versorgung von Flüchtlingen aus der Ukraine gerüstet. Das bekräftigte der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Dr. med. Andreas Gassen. „Mit großer Sorge sehen wir auf die gegenwärtigen Entwicklungen. Wir erwarten Hunderttausende von Flüchtlingen aus der Ukraine“, so der KBV-Chef. Mit dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) sei man im engen Austausch, wie sich die medizinische Versorgung für die Flüchtlinge flächendeckend sicherstellen lasse. Neben der medizinischen Betreuung werde vor allem auch die psychologische Betreuung sehr wichtig sein. Er zeigte sich überzeugt, dass die Ärzte- und Psychotherapeutenschaft hier entscheidend unterstützen könne. „Die Kolleginnen und Kollegen in den Praxen stehen bereit – jetzt muss die Bundesregierung so schnell wie möglich die Rahmenbedingungen schaffen“, betonte Gassen. Dies habe Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) bereits zugesichert.

Klar ist: Flüchtlinge aus der Ukraine haben Anspruch auf Krankenbehandlung nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (Kasten). Um die medizinische Versorgung von aus der Ukraine Geflüchteten zeitnah möglichst umfänglich zu gestalten, soll es eine Klarstellung in Richtung der zuständigen Kommunen geben, das Asylbewerberleistungsgesetz „weit zu interpretieren“, betonte Lauterbach jüngst. Leistungen sollen unbürokratisch und liberal genehmigt und nicht nur eine akute, sondern die klassische GKV-Versorgung bezahlt werden.

Im Zusammenhang mit der Coronapandemie sollen den Geflüchteten bei medizinischen Kontakten – beispielsweise in Auffangeinrichtungen, Arztpraxen oder Krankenhäusern – Impfangebote gemacht werden. Zudem kündigte das BMG bereits an, verschiedene Informationsmaterialien in die ukrainische Sprache zu übersetzen – wie zum Beispiel Impfflyer, Infoblätter und auch den Leitfaden zur Coronaschutzimpfung für Kinder und Jugendliche.

Hintergrund ist die – verglichen mit Deutschland – deutlich niedrigere Impfquote der Menschen in der Ukraine. Schätzungen gehen davon aus, dass dort nur rund 35 Prozent mit einem in der EU zugelassenen Impfstoff vollständig gegen COVID-19 geimpft worden sind. Rund 30 Prozent sollen den in der EU nicht zugelassenen chinesischen Impfstoff Sinovac erhalten haben. Personen, die im Ausland bereits mit nicht in der EU zugelassenen COVID-19-Impfstoffen geimpft wurden, benötigen gemäß aktueller Rechtslage und unter Berücksichtigung der altersentsprechenden Impfempfehlungen eine erneute Impfserie mit einem von der europäischen Zulassungsbehörde (EMA) zugelassenen Impfstoff, um in der EU den Status als Geimpfte zu erlangen.

Geflüchtete vermutlich anfällig für Infektionskrankheiten

Die EU-Gesundheitsbehörde ECDC warnte davor, dass Vertriebene aus der Ukraine wegen ihrer Fluchtbedingungen anfällig für bestimmte Infektionskrankheiten sein können. Verschiedene Impfungen müssten wesentlicher Bestandteil bei der Versorgung von Geflüchteten sein, so die Behörde. Der Impfschutz gegen Polio, Masern und COVID-19 sollte dabei Vorrang haben. Das Robert Koch-Institut (RKI) erarbeitete bereits entsprechende Aufklärungsinformationen – beispielsweise zur Impfung gegen Tetanus, Diphtherie, Pertussis, Poliomyelitis, Haemophilus influenzae b (Hib) und Hepatitis B (6-fach-Impfung) – in ukrainischer Sprache. Liegen Impfdokumente nicht vor, sollten Impfungen, die nicht dokumentiert sind, aus pragmatischen Gründen als nicht durchgeführt angesehen und nachgeholt werden, so das RKI. Ebenfalls schnell reagiert haben die Sozial- beziehungsweise Gesundheitsministerien der Länder: Auch hier steht online umfangreiches Informationsmaterial in ukrainischer Sprache zu Rechtsvorschriften, Gesundheitsversorgung und Unterbringung zur Verfügung. Teilweise wurden auch bereits Beratungshotlines eingerichtet. Grundsätzlich sei das deutsche Gesundheitssystem gut aufgestellt, so Doris Pfeiffer, Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes. Sie habe bezüglich der zusätzlichen Versorgungslast „keine Bedenken“ – eine große Bereitschaft und entsprechende Kapazitäten seien vorhanden.

Derzeit kommen vor allem Frauen und Kinder aus der Ukraine auf der Flucht vor Russlands Angriffskrieg in Deutschland an, die meisten aktuell in Berlin. Sie fliehen vor Bomben, Panzern und einer zerstörten Infrastruktur in ihrer Heimat. Die Geflüchteten müssen nicht nur untergebracht und medizinisch versorgt, sondern gegebenenfalls auch psychosozial betreut oder psychotherapeutisch behandelt werden.

Psychologische Betreuung ein weiterer Schwerpunkt

Internationale Studien gehen von einem psychosozialen Versorgungsbedarf von 30 Prozent unter geflüchteten Menschen aus. „Den tatsächlichen Bedarf können wir momentan noch nicht abschätzen“, sagt Lukas Welz, Geschäftsleiter der BAfF, dem Bundesverband der Psychosozialen Zentren für Flüchtlinge und Folteropfer, gegenüber dem . „Wir rechnen fest damit, dass die Nachfrage an psychosozialer Begleitung und Therapie in den nächsten Tagen und Wochen eklatant ansteigen wird. Mit der zunehmenden Brutalität des russischen Angriffskriegs fliehen immer mehr Menschen aus dem Land. Familien werden getrennt, da die Männer in der Ukraine bleiben müssen. Das alles sind Erfahrungen von Gewalt, Verlust und Schmerz, die Menschen schwer belasten und zu einem zunehmenden psychosozialen Versorgungsbedarf führen.“

„Sicher ist, dass die psychosozialen und therapeutischen Versorgungsmöglichkeiten nicht ausreichen werden.“ Lea Gutz, Vizepräsidentin der Psychotherapeutenkammer Berlin. Foto: privat
„Sicher ist, dass die psycho­sozialen und thera­peutischen Ver­sorgungs­möglich­keiten nicht ausreichen werden.“ Lea Gutz, Vize­präsidentin der Psychotherapeutenkammer Berlin. Foto: privat

„Am Anfang wird es darum gehen, ein Sicherheitsgefühl und Handlungsfähigkeit wiederherzustellen, die praktische Versorgung der Geflüchteten muss im Vordergrund stehen“, erklärt Dr. phil. Lea Gutz, Vizepräsidentin der Psychotherapeutenkammer Berlin dem . Bei Bedarf sollten den Geflüchteten psychologische Beratungsgespräche angeboten werden und es sollte Vermittlungsmöglichkeiten dafür geben, fordert sie. In Berlin betreibt beispielsweise das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten (LAF) in Kooperation mit Vivantes an einem Ankunftszentrum die Psychosoziale Erstdiagnostik- und Verweisberatungsstelle (PEV).

Stellt der Sozialdienst des LAF bei den neu angekommenen Geflüchteten psychische Auffälligkeiten fest oder bemerkt Risikofaktoren dafür, werden die Betroffenen an diese Stelle weitergeleitet. In der PEV erhalten sie Beratung und können bei Bedarf an weiterführende Behandlungseinrichtungen überwiesen werden, wie dem Zentrum für transkulturelle Psychiatrie. Letzteres ist spezialisiert auf die Versorgung von Geflüchteten. Der Geschäftsleiter der BAfF stellt Deutschland insgesamt ein schlechtes Zeugnis in der Koordination der psychosozialen Versorgung geflüchteter Menschen aus. „Es fehlt bislang an einem bundeseinheitlichen Konzept zur Identifizierung und bedarfsgerechten Versorgung besonders schutzbedürftiger Geflüchteter, darunter traumatisierter Menschen“, sagt Welz. Wichtig sei die Einbindung kompetenter Berufsgruppen und eine von Beginn an rechtsfeste Dokumentation von Schutzbedürftigkeit. Die Ersthelferinnen und -helfer in den Ankunfts- und Unterbringungseinrichtungen müssten dabei unterstützt werden, Bedarfe zu erkennen und Stellen zur Weitervermittlung zu nennen.

Psychosoziale Zentren brauchen Unterstützung

Deutschland ist darüber hinaus nicht ausreichend auf die psychosoziale beziehungsweise psychotherapeutische Versorgung so vieler geflüchteter Menschen vorbereitet. Zwar gibt es im Vergleich zu anderen europäischen Ländern, etwa durch die derzeit 47 Psychosozialen Zentren, die sich in der BAfF organisieren, eine bundesweite Struktur, die jährlich etwa 25 000 Personen versorgt. „Doch diese decken nur einen kleinen Teil des eigentlichen Bedarfs ab und schon jetzt ist die Finanzierung der Psychosozialen Zentren prekär“, betont Welz. Es müsse zu einer deutlichen Unterstützung von Bund, Ländern und Kommunen in dieser akuten Situation kommen. „Nicht jeder, der durch Krieg und Flucht traumatisiert ist, entwickelt auch eine Posttraumatische Belastungsstörung“, betont Psychotherapeutin Gutz. „Der Behandlungsbedarf wird sich erst in den nächsten Monaten zeigen, doch sicher ist, dass die Versorgungsmöglichkeiten nicht ausreichen werden.“ Die Wartezeiten auf einen Therapieplatz sind lang und die Lage hat sich durch die Coronapandemie nochmals verschärft.

Dipl.-Psych. Gebhard Hentschel, Bundesvorsitzender der Deutschen PsychotherapeutenVereinigung, hat deshalb vor Kurzem gefordert, Sonderzulassungen von zusätzlichen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten zu ermöglichen. Ebenso sollten Kosten von Therapien in Privatpraxen durch die Krankenkassen im Rahmen des Kostenerstattungsverfahren, kurzfristig übernommen werden. Bislang war der Bedarf an psychosozialer Versorgung für ukrainischsprachige Menschen, die aufgrund von Gewalt, Krieg oder Folter nach Deutschland gekommen sind, gering. „Viele haben nach den Maidan-Protesten 2014 und den kriegerischen Auseinandersetzungen im Osten des Landes und in den Nachbarländern Unterstützung erfahren. Das ist jetzt anders“, berichtet Welz. In einigen Psychosozialen Zentren gebe es Mitarbeitende, die Ukrainisch oder Russisch sprechen. Der Bedarf an spezifischer Sprachmittlung werde zunehmen. Hier müssten Kapazitäten ausgebaut werden.

In Berlin versucht die Psychotherapeutenkammer nach Angaben von Vizekammerpräsidentin Gutz gerade, mit denjenigen Psychotherapeuten in Kontakt zu kommen, die Ukrainisch sprechen, die Sprache aber bisher nicht auf den offiziellen Suchportalen der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin oder Psych-Info angegeben haben. Dort sind es nämlich aktuell nur sehr wenige. Darüber hinaus will die Kammer kurzfristig Fortbildungen für Psychotherapeuten in akuter Krisenintervention eventuell gemeinsam mit der Ostdeutschen Psychotherapeutenkammer anbieten.

Ein Problem, das bereits mit der letzten Flüchtlingswelle 2015 akut wurde, sind die fehlenden strukturellen Finanzierungsmöglichkeiten von Sprachmittlungsleistungen in der psychosozialen Beratung und Psychotherapie. Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen hierfür nicht.

Die Finanzierung der Sprachmittlung erfolgt in vielen Psychosozialen Zentren dem BAfF-Geschäftsleiter zufolge weiterhin über Projektgelder oder Spenden. In einigen Bundesländern könnten Sprachmittlungskosten über Landesmittel oder spezielle Sprachmittlungsfonds abgerechnet werden, wie zum Beispiel in Bremen, Thüringen, Niedersachsen, Hamburg, Baden-Württemberg und NRW. „Als Übergangslösungen sind diese Regelungen praktikabel, sie können jedoch einen gesetzlichen Anspruch auf Sprachmittlung, der den diskriminierungsfreien Zugang zur Versorgung nachhaltig sichert, nicht ersetzen“, sagt Welz.

Erheblicher Bedarf an psychosomatischer Reha

Auch im Rehabereich erwarten Experten eine steigende Notwendigkeit für rehabilitative Leistungen in der ukrainischen Bevölkerung. „Es ist klar, dass der Krieg gegen die Ukraine erhebliche Rehabilitationsbedarf erzeugt“, sagt der Chefarzt und Abteilungsleiter der Klinik für Rehabilitationsmedizin der Medizinischen Hochschule Hannover, Prof. Dr. med. Christoph Gutenbrunner, dem DÄ. „Das sind einerseits Bedarfe, die sich aus den körperlichen Verletzungen ergeben, und zwar sowohl in der Zivilbevölkerung als auch bei den Kämpferinnen und Kämpfern.“ Zudem würden die psychischen Traumatisierungen massiv sein. „Es wird also ein erheblicher Bedarf an traumatologischer und psychosomatischer Rehabilitation entstehen“, betont Gutenbrunner.

Dabei sollte Deutschland die Ukraine bei Rehaleistungen für Menschen aus der Ukraine unterstützen. „Ein erster notwendiger Schritt muss die Aufnahme von Menschen mit dringendem Rehabilitationsbedarf nach Deutschland sein, ähnlich wie sich Kliniken ja schon darauf vorbereiten, schwerverletzte Menschen akutmedizinisch zu behandeln“, meint Gutenbrunner. „Längerfristig muss es aber vor allem darum gehen, das Rehabilitationssystem in der Ukraine selbst auf- beziehungsweise auszubauen. Hierfür werden einerseits finanzielle Ressourcen, aber auch Know-how gebraucht. Ich halte es für dringlich, hierfür schon jetzt Konzepte zu entwickeln.“

Petra Bühring, Andrè Haserück, Falk Osterloh

Informationen zur Organisation der Versorgung

Wie die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) erläuterte, erfolgt die medizinische Versorgung von Geflüchteten aus der Ukraine nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Die zuständigen Ämter der Kommunen stellen dazu Behandlungsscheine aus, mit denen die Menschen einen Arzt aufsuchen können. In Notfällen kann die Behandlung auch ohne Behandlungsschein erfolgen. Notwendig ist hierfür ein gemeldeter Aufenthaltsort oder die Unterbringung in einer örtlichen Einrichtung.

Neben der Ausgabe von Behandlungsscheinen durch die Kommunen gibt es ein für alle Beteiligten einfacheres Verfahren. Denn auch die Krankenkassen können in Vereinbarung mit den Ländern die auftragsweise Betreuung übernehmen. Hierfür bedarf es allerdings einer entsprechenden Vereinbarung zwischen den jeweiligen Bundesländern (Landesregierung oder beauftragte Landesbehörde) und den gesetzlichen Krankenkassen. Solche Vereinbarungen zur Umsetzung des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) bestehen nach Angaben des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) aktuell bereits in Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und Thüringen. Das BMG strebt an, dass die Menschen aus der Ukraine in naher Zukunft einen regulären Leistungsanspruch analog der GKV-Leistungen erhalten.

Das Asylbewerberleistungsgesetz ermöglicht die Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzzustände einschließlich der Versorgung mit Arznei- und Verbandmitteln. Auch die Versorgung von Schwangeren ist darüber abgedeckt. Des Weiteren haben Betroffene Anspruch auf Schutzimpfungen und Vorsorgeuntersuchungen. In medizinisch notwendigen Einzelfällen kann auch eine Psychotherapie nach dem AsylbLG erbracht werden. Hier greift die Sonderregelung – das Gleiche gilt für Hilfsmittel, die vorab zu genehmigen sind.

Abrechnung und Verordnungen

Ärztinnen und Ärzte reichen die Behandlungsscheine zusammen mit der Abrechnung bei ihrer Kassenärztlichen Vereinigung (KV) ein. Arzneimittel werden auf dem normalen Rezept (Muster 16) verordnet. Auch für anderen Leistungen verwenden Ärzte die üblichen Formulare. Nähere Informationen erhalten Praxen von ihrer KV. Leistungen nach der Coronavirus-Testverordnung und der Coronavirus-Impfverordnung rechnen Ärzte bei Flüchtlingen aus der Ukraine genauso ab wie bei Einheimischen. Kostenträger ist auch hier das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS).

Weitere Informationen: http://daebl.de/RB32

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