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Einrichtungsbezogene Impfpflicht: Mehr muss man nicht wissen


Auch fünf Monate nach dem ersten Aufschlag wird immer noch über die einrichtungsbezogene Impfpflicht diskutiert. Angehörige der Gesundheitsberufe können bis heute nicht nachvollziehen, warum sie sich impfen lassen müssen, während sie aber Ungeimpfte versorgen. Zudem gibt es unterschiedliche Regelungen bei Fristen und Konsequenzen. Mal haben die Angehörigen der Gesundheitsberufe zwei Wochen Zeit, ihre Impfung beim Gesundheitsamt nachzuweisen, mal vier Wochen. Einige Kommunen wollen Bußgelder verhängen, andere direkt ein Tätigkeitsverbot aussprechen. Arbeits- und haftungsrechtliche Fragen sind ebenfalls nicht geklärt. Wie so oft in dieser Pandemie fehlen bundeseinheitliche Regeln.
Dass sich dann die Omikron-Variante von SARS-CoV-2 als so ansteckend herausstellte, dass sich auch Geimpfte zunehmend ansteckten, war für die Akzeptanz der Impfpflicht fatal. Jetzt plädierten Krankenhäuser und auch der Bundesverband privater Dienste in einer Anhörung des Gesundheitsausschusses des Bundestags für eine Aussetzung der Impfpflicht. Nach dem Scheitern der allgemeinen und altersbezogenen Impfpflicht sei es kaum mehr vermittelbar, warum das Personal sich impfen lassen müsse, während dies für Patienten und Angehörige nicht gelte.
Nun bahnt sich ein weiteres Problem an. Denn die Verpflichtung zur Impfung gilt nur bis zum Ende des Jahres. Da die Betretungsverbote aber wohl erst ab September umgesetzt werden, warnte der Deutsche Städtetag, dass diese dann juristisch nicht mehr als verhältnismäßig bewertet würden, wenn Anfang 2023 die Pflicht wieder entfalle. Trotz dieses Durcheinanders beträgt die durchschnittliche Impfquote in den Kliniken 95 Prozent. Daher müssen jetzt dringend diejenigen im Fokus stehen, die sich noch nicht haben impfen lassen. Dieses wird aber umso schwieriger, je mehr Desinformationen sich verbreiten. Die AfD nutzt zum Beispiel jede Möglichkeit, um die COVID-19-Impfung zu diskreditieren. So verstieg sich der von der AfD als Experte eingeladene Arzt Dr. med. Gunter Frank in der Anhörung zu dem Vergleich, es drohe durch die Coronaimpfung „ein Conterganskandal mit dem Faktor 10“.
Mit dieser Art der „Information“ ging es am folgenden Tag im Bundestag weiter, als ein weiterer, aber inhaltsgleicher Antrag der AfD-Fraktion diskutiert wurde. Martin Sichert (AfD) verwies auf eine Studie, die angeblich beweisen würde, dass 90 Tage nach einer BioNTech-Impfung die Gefahr sich zu infizieren bei Geimpften höher sei als bei Ungeimpften. Nicht erwähnte Sichert, dass der Co-Autor der Studie selbst darauf hingewiesen hat, dass dieser Effekt eine statistische Verzerrung ist. Denn Geimpfte lassen sich häufiger testen als Ungeimpfte, wodurch mehr Fälle erkannt werden. Zudem durften zum Zeitpunkt der Erhebung nur geimpfte und genesene Menschen reisen oder an Veranstaltungen teilnehmen – deswegen könnten sie sich dort auch eher anstecken, so der Co-Autor. Das hieße aber nicht, dass sie sich wegen der Impfung eher infizieren könnten. Darauf hatten die Studienautoren in ihrer Arbeit auch hingewiesen.
Wie „konsequent“ die AfD ist, macht folgender Satz in ihrem eigenen Antrag deutlich: „Die zurzeit eingesetzten Impfstoffe gegen COVID-19 können den Geimpften vor schweren Verläufen schützen.“ Als Referenz wird eine Studie im Lancet angegeben. Mehr muss man eigentlich nicht wissen.
Michael Schmedt
Chefredakteur
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