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Gebührenordnung für Ärzte: Verhandler bitten Gesundheitsminister um Unterstützung


Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hat einer neuen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) zuletzt wenig Chancen eingeräumt. Das hatte er vergangene Woche dem Deutschen Ärzteblatt erklärt. Die Bundesärztekammer (BÄK), der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV-Verband) und der dbb beamtenbund und tarifunion (dbb) haben sich nun erneut an den Minister gewendet. In einem Schreiben an Lauterbach, das dem Deutschen Ärzteblatt vorliegt, appellierten BÄK-Präsident Dr. med. (I) Klaus Reinhardt, PKV-Verbandsdirektor Florian Reuther und der dbb Bundesvorsitzende Ulrich Silberbach eindringlich an den Minister, die GOÄ umzusetzen. Lauterbach hatte dem Deutschen Ärzteblatt im Interview gesagt, er werde sich einen Entwurf für eine neue GOÄ anschauen. Man werde in dieser Legislaturperiode aber nichts machen, was das Verhältnis von PKV zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) verschieben würde. „So haben wir es im Koalitionsvertrag beschlossen. Und daran halte ich mich“, sagte der Minister. Aus seiner Sicht sei es „kaum möglich, eine Reform der GOÄ vorzunehmen, die dieses Verhältnis nicht berühren würde“. Ärzte und Verhandlungspartner der GOÄ haben dafür wenig Verständnis. Eine Nichtumsetzung der GOÄ-Novelle würde die bestehenden Probleme „weiter verschärfen und schließlich in einer praktischen Nichtanwendbarkeit der noch gültigen GOÄ münden“, hieß es dazu in dem Schreiben an den Bundesgesundheitsminister. Ein Grund für die Probleme – etwa unnötige Rechtsstreitigkeiten und viel Bürokratie – ist, dass die derzeitig gültige GOÄ im Wesentlichen aus dem Jahr 1982 stammt und zuletzt 1996 nur in Teilen erneuert worden ist. Das hat zur Folge, dass die derzeitige GOÄ weder die Dynamik des ärztlichen Leistungsspektrums noch die Kosten- und Preisentwicklung abbildet. may
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