

Bei den Tarifgesprächen von Marburger Bund und Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände ging es nicht nur um mehr Geld, sondern vor allem auch um bessere Arbeitsbedingungen. Es wurden Kompromisse gefunden, mit denen beide Seiten zufrieden sind.
Nach monatelangen Verhandlungen haben der Marburger Bund (MB) und die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) eine Einigung im Tarifkonflikt um die Bezahlung von Ärztinnen und Ärzten an kommunalen Krankenhäusern erzielt. Vereinbart wurde eine lineare Entgelterhöhung rückwirkend zum 1. Oktober 2021 von 3,35 Prozent. Ursprünglich hatte die Ärztegewerkschaft 5,5 Prozent gefordert. Bereits zum 1. Januar 2023 soll angesichts der Preisentwicklung erneut über die Gehälter verhandelt werden. Vor allem ging es in den Gesprächen um bessere Arbeitsbedingungen. Das schlägt sich auch in den Details nieder. Bei der Begrenzung von Bereitschaftsdiensten in den Kliniken galt etwa für die Höchstgrenze von vier Diensten bisher eine Durchschnittsberechnung innerhalb eines Kalenderhalbjahres. Grundsätzlich dürfen dem MB zufolge nun nur noch bis zu vier Bereitschaftsdienste innerhalb eines Kalendermonats angeordnet werden. Zusätzliche Dienste sind in jedem Fall zuschlagspflichtig. Der bisherige Anspruch auf arbeitsfreie Wochenenden soll künftig für alle Ärzte gelten, unabhängig von der jeweiligen Dienstform. Bei der Anordnung von Arbeitsleistungen dürfen Ärzte innerhalb eines Kalendermonats grundsätzlich an höchstens zwei Wochenenden pro Monat zu Arbeitsleistungen herangezogen werden. Für Hintergrunddienste haben sich die Tarifvertragsparteien auf eine neue Höchstgrenze von 13 Rufbereitschaften im Kalendermonat verständigt. Bei diesen und allen weiteren Regelungen zu Diensten außerhalb der Regelarbeitszeit wird die Höchstbelastung für teilzeitbeschäftigte Ärzte entsprechend angepasst. Die Ärzte in den kommunalen Kliniken erhalten darüber hinaus dauerhaft einen zusätzlichen Urlaubstag pro Jahr. Zudem sind die Hürden für einen Anspruch auf Zusatzurlaub nach sehr belastenden Bereitschaftsdiensten in der Nacht abgesenkt worden. Ab dem 1. Januar 2023 erhalten Ärzte bei Ableistung von 144 Nachtdienststunden einen Tag Zusatzurlaub im Jahr, bei Ableistung von 288 Stunden wie bisher zwei Tage. Darüber hinaus erhalten Ärzte, die etwa wegen Personalengpässen besonders viele Bereitschaftsdienste geleistet haben, weitere Zusatzurlaubstage. Diese Regelung gilt ab dem 1. Januar 2023. Halten die Kliniken die im Tarifvertrag bereits verankerte Frist zur Dienstplanung nicht ein, erhöht sich ab 1. Januar 2023 der Zuschlag von zehn auf 17,5 Prozent. Die Dienstpläne müssten spätestens einen Monat vor Beginn des jeweiligen Planungszeitraums aufgestellt sein, schreibt der MB. Auch bei kurzfristigen Inanspruchnahmen müssen die Kliniken künftig einen erhöhten Zuschlag von 17,5 Prozent bezahlen.
„Es war ein schweres Stück Arbeit und ein hartes Ringen beider Seiten um einen tragfähigen Kompromiss“, sagte MB-Verhandlungsführer Christian Twardy. Er sprach von „substanziellen Verbesserungen“. Es sei ein Gesamtpaket vereinbart worden, „das der Belastung mit Diensten außerhalb der Regelarbeitszeit nunmehr klare Grenzen setzt, verlässliche Ruhezeiten garantiert und den Ärztinnen und Ärzten Rechtssicherheit bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche gibt“. Die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände erklärte, der Abschluss stelle „angesichts einer hohen Inflation und der Belastungen durch die Coronapandemie eine tragbare Lösung für alle Parteien dar“. „Alles in allem haben wir trotz der ungewissen wirtschaftlichen Entwicklungen einen guten Tarifabschluss herbeigeführt“, sagte VKA-Verhandlungsführer Wolfgang Heyl. Die Tarifverhandlungen betreffen rund 500 Krankenhäuser. Für die kommunalen Kliniken in Berlin gibt es einen eigenen Ärztetarifvertrag. Die zuständigen Gremien müssen dem Tarifabschluss noch zustimmen. Thorsten Maybaum
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