BRIEFE
Einrichtungsbezogene Impfpflicht: Selbstbestimmung


Die einrichtungsbezogene Impfpflicht macht keinen Sinn, solange Geimpfte vergleichbar infektiös sein können wie Ungeimpfte. Und die viel zu kurze gesetzlich zugestandene Genesungszeit von nur drei Monaten verschärft die Lage im Gesundheits- und Pflegewesen entgegen den wissenschaftlichen Erkenntnissen zur Dauer der Immunität nach Infektion mit SARS-CoV-2. Bereits im letzten Herbst forderte die Gesellschaft für Virologie die Gleichstellung Genesener den vollständig Geimpften für mindestens ein Jahr. Im DÄ erschien eine Zusammenfassung der Erkenntnisse zur langen Immunität Genesener mit circa 20 Quellenangaben. (...) Warum werden diese Erkenntnisse seitens der Gesundheitspolitik ignoriert und unnötig vorzeitig therapeutisches und pflegerisches Personal den Patienten und Pflegebedürftigen entzogen?
Dr. med. Antje Greve, 76137 Karlsruhe
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