

FRANKFURT/MAIN. Der Verband der Diagnostica-Industrie (VDGH) hat an die Kassenärztliche
Bundesvereinigung und den gemeinsamen Bewertungsausschuss appelliert, im Zuge einer erneuten Revision der
Laborvergütungen die Kopplungsgeschäfte zwischen Speziallaboruntersuchungen und allgemeinen
Laboruntersuchungen zu unterbinden. Seit In-Kraft-Treten der jüngsten Laborhonorar-Reform am 1. Juli 1999
ging dem VDGH zufolge die Zahl der Speziallaboruntersuchungen um mehr als 40 Prozent zurück. Der Verband
pocht darauf, dass künftig keine "überflüssigen und unnötigen" Laboruntersuchungen zulasten der gesetzlichen
Krankenkassen abgerechnet werden.
Der Verband empfiehlt diagnostische Leitlinien, um das Verhalten der Ärzte besser überprüfen und Missstände
abstellen zu können. Um eine Mengenausweitung zu unterbinden, sollten zunächst Wirtschaftlichkeitskontrollen
über Fachgruppenbudgets eingeführt werden, die mit einer Stufendiagnostik verbunden sind. Diese Maßnahmen
seien erforderlich, weil die Entwicklung von diagnostischen Leitlinien aufwendig sei. Mit Fachgruppenbudgets
könnten Praxisbesonderheiten berücksichtigt werden. HC
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