ArchivDeutsches Ärzteblatt15/2000Laborhonorare: Kopplungsgeschäfte ausschließen

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Laborhonorare: Kopplungsgeschäfte ausschließen

Clade, Harald

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LNSLNS FRANKFURT/MAIN. Der Verband der Diagnostica-Industrie (VDGH) hat an die Kassenärztliche Bundesvereinigung und den gemeinsamen Bewertungsausschuss appelliert, im Zuge einer erneuten Revision der Laborvergütungen die Kopplungsgeschäfte zwischen Speziallaboruntersuchungen und allgemeinen Laboruntersuchungen zu unterbinden. Seit In-Kraft-Treten der jüngsten Laborhonorar-Reform am 1. Juli 1999 ging dem VDGH zufolge die Zahl der Speziallaboruntersuchungen um mehr als 40 Prozent zurück. Der Verband pocht darauf, dass künftig keine "überflüssigen und unnötigen" Laboruntersuchungen zulasten der gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet werden. Der Verband empfiehlt diagnostische Leitlinien, um das Verhalten der Ärzte besser überprüfen und Missstände abstellen zu können. Um eine Mengenausweitung zu unterbinden, sollten zunächst Wirtschaftlichkeitskontrollen über Fachgruppenbudgets eingeführt werden, die mit einer Stufendiagnostik verbunden sind. Diese Maßnahmen seien erforderlich, weil die Entwicklung von diagnostischen Leitlinien aufwendig sei. Mit Fachgruppenbudgets könnten Praxisbesonderheiten berücksichtigt werden. HC

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